Lebenslang für Sexualmörder

Markus Wirtz und Markus Lewendel ermordeten die Geschwister Tom und Sonja aus Eschweiler. Richter bittet, sich nicht auf die primitive Ebene der Mörder herabzubegeben

AACHEN ■ afp Der Richter sah sich genötigt, über die Todesstrafe zu sprechen. Wer die beiden Mörder der Kinder Tom und Anja zum Tode verurteilen wolle, der begehe einen Fehler, sagte Gerd Nohl. Denn „das würde bedeuten, dass wir uns als Richter auf dieselbe primitive Ebene wie die Mörder begeben würden“, sagte er im Landgericht Aachen, als er für Markus Lewendel (34) und Markus Wirtz (28) lebenslange Haftstrafen verhängte.

Die Männer hatten gestanden, den elfjährigen Tom und seine neunjährige Schwester Sonja am 30. März in Eschweiler aus sexuellen Motiven entführt und ermordet zu haben. Die Täter brachten das spielende Geschwisterpaar in ihre Gewalt, indem sie sich als Polizisten ausgaben. Tom wurde nach Überzeugung des Gerichts noch am Abend der Entführung von Wirtz erwürgt, weil der Junge den Entführern beim sexuellen Missbrauch von Sonja im Wege war. Die Neunjährige wurde von den Tätern mehrmals missbraucht. Einen Tag nach der Entführung wurde sie mit einer Paketschnur erdrosselt.

Die Richter stellten eine besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt. Vorsitzender Richter Nohl legte den Angeklagten in der Urteilsbegründung zur Last, sie seien mit den Kindern wie mit „schnell und eilig weggeworfenem Müll“ umgegangen. Sie hätten etwas getan, „für das es Vergebung nicht gibt“. Etwas „Kaltherzigeres, Grausameres, Menschenverachtenderes“ habe er als Strafrichter noch nicht erlebt.

Die von Gutachtern als gesellschaftliche Außenseiter beschriebenen Männer hätten bei den Morden an dem Geschwisterpaar eine „unbarmherzige Gemeinschaft“ gebildet. „Ganz alleine hätte wohl keiner von ihnen die Taten begangen“, sagte der Richter. Die Fahnder kamen den aus Eschweiler stammenden Männern u. a. durch DNA-Spuren an den Tatorten auf die Spur.

Die Anwälte der Eltern von Tom und Sonja äußerten sich mit dem Urteil zufrieden. Sie empfinde „Genugtuung“ über die verhängten Strafen, sagte Nebenkläger-Anwältin Silke Kirchvogel. Die Verteidiger von Wirtz ließen durchblicken, dass sie ihrem Mandanten von einer Revision gegen den Richterspruch abraten werden. Die Anwälte von Lewendel behielten sich Rechtsmittel gegen das Urteil vor.