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Archiv-Artikel

Prozess um „Lustreisen“ endet mit Geldstrafen

BESTECHUNG Ausflüge nach Rom, zur „Documenta“ und auf Gasförderplattformen werden teuer

GUMMERSBACH dpa | Wegen gesponserter „Lustreisen“ sind ein Politiker, ein Spitzenbeamter und zwei Manager vom Amtsgericht Gummersbach zu Geldstrafen von 9.000 bis 36.000 Euro verurteilt worden. Außerdem sollen die Kosten für die Reisen erstattet werden. Die Beschuldigten hatten in Aufsichtsräten kommunaler Firmen gesessen und sich von Energie-Unternehmen einladen lassen.

Die Ausflüge gingen nach Rom, zur Kunstausstellung „Documenta“ nach Kassel und zu Gasförderplattformen in der Nordsee. Zum Teil reisten auch die Ehefrauen auf Kosten der Unternehmen mit. Die Angeklagten hätten sich der Vorteilsannahme, Untreue oder Beihilfe dazu schuldig gemacht, hieß es. Sie hätten erkennen müssen, dass die Teilnahme an solchen Reisen Unrecht war. Teilweise seien die Einladungen von ihnen sogar aktiv eingefordert worden. Neben den Geldstrafen müssen auch die Kosten für die Reisen erstattet werden. „Lustreisen sind keine Dienstreisen“, sagte der Richter. Die fachlichen Programmpunkte bei den Reisen seien übersichtlich gewesen und hätten eher dazu gedient, über den Freizeitcharakter der Fahrten hinwegzutäuschen.

Die Angeklagten wollen in Revision gehen. Sie warfen dem Gericht vor, von Anfang an voreingenommen gewesen zu sein. Alle vier hatten stets ihre Unschuld beteuert. Ihre Anwälte forderten in den Plädoyers Freisprüche. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptbeschuldigten eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Das Verfahren gegen zehn weitere Angeklagte war zuvor gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt worden.

Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte landesweit mehr als 1.000 Verfahren im Zusammenhang mit sogenannten Lustreisen eingeleitet. Dabei handelte es sich um Einladungen, die die Firmen Ruhrgas und Thyssengas überwiegend an Kommunalpolitiker ausgesprochen hatten. Der größte Teil der Verfahren wurde gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt.

In einem anderen Fall stellte die Staatsanwaltschaft Aachen am vergangenen Freitag die Ermittlungen wegen Lustreisen gegen 16 Aufsichtsratsmitglieder der Aachener Stadtwerke Stawag gegen Geldbußen vorläufig ein.

Je nach Häufigkeit der Reisen wurden Geldbußen zwischen 1.000 und 4.000 Euro verhängt. Das Geld geht an Schulen, um Schülern aus sozial schwachen Familien die Teilnahme an Studienfahrten zu ermöglichen.