: MÖGLICHE KOALITIONEN NACH DEM VERFASSUNGSENTWURF
60 Prozent der Bevölkerung, 13 der 25 Staaten: Dies ist der Vorschlag des Verfassungskonvents für eine künftige „doppelte Mehrheit“, die für verbindliche Entscheidungen in der EU notwendig sein soll. Von diesem Vorschlag geht unsere Grafik aus. Sie zeigt mögliche Koalitionen, die Entscheidungen durchsetzen bzw. blockieren können. Das Centrum für angewandte Politikforschung (CAP) hat für potenzielle Staatenbündnisse die jeweilige Stärke errechnet. Dabei zeigt sich, dass sowohl die Euro-Staaten als auch die bisherigen 15 EU-Mitglieder und die 6 großen EU-Staaten Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und Polen gemeinsam über 60 Prozent der Unionsbevölkerung stellen und damit eines von zwei Kriterien für einen Abstimmungserfolg erfüllen. Das zweite Kriterium, die Mehrheit der 25 Mitgliedstaaten zu stellen, erfüllt dagegen nur die Gruppe der 15 Altmitglieder. Halten sie zusammen, können sie sich gegen die Neumitglieder jederzeit durchsetzen. Immer vorausgesetzt, der Vorschlag des Konvents für diese „doppelte Mehrheit“ wird in die Verfassung übernommen. HER