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Archiv-Artikel

Verwirrung um mutmaßliche Attentatshelfer

Bundesanwalt legt Beschwerde gegen die Entlassung Mzoudis ein. Entscheidung über Motassadeq steht noch aus

HAMBURG dpa/ap/taz ■ Noch ist nicht absehbar, ob nach Abdelghani Mzoudi auch der mutmaßliche Terrorhelfer Mounir al-Motassadeq aus der Haft entlassen wird. Das Hamburger Oberlandesgericht wird, so der Stand gestern Nachmittag, diese Entscheidung wohl frühestens Anfang nächster Woche treffen.

Der Anwalt al-Motassadeqs hatte die Freilassung beantragt, nachdem am Donnerstag überraschend Mzoudi, der als Mitwisser der Anschläge vom 11. September angeklagt ist, auf freien Fuß gesetzt wurde.

Grund war ein vom Bundeskriminalamt (BKA) an das Hanseatische Oberlandesgericht übermitteltes Fax. Darin erklärte das BKA, dass ihm mitgeteilt worden sei, eine „Auskunftsperson“ habe im November 2003 „Angaben gemacht“, wonach weder Mzoudi noch al-Motassadeq in die Vorbereitung der Anschläge zum 11. September eingebunden gewesen seien. Bei der „Auskunftsperson“ handelt es sich möglicherweise um den mutmaßlichen Attentat-Drahtzieher Ramsi Binalshibh, der sich in Gewahrsam der US-Behörden befindet.

Im Februar erst sahen es die Richter als erwiesen an, dass Motassadeq Beihilfe zum Mord in mehr als 3.000 Fällen geleistet habe und überdies Mitglied einer terroristischen Vereinigung gewesen sei. Sie verurteilten ihn zu 15 Jahren Haft. Da der Richterspruch aber noch nichts rechtskräftig ist, sitzt Motassadeq bislang in Untersuchungshaft. Bei der Revisionsverhandlung am 29. Januar wäre dank der neuen Informationen sogar ein Freispruch möglich.

Die Bundesanwaltschaft hat Beschwerde gegen die Entlassung von Abdelghani Mzoudi erhoben. Der Prozess gegen ihn wird am 18. Dezember fortgesetzt.