in kürze SOZIALHILFEEMPFÄNGER : Selbst umziehen
Sozialhilfeempfänger müssen bei einem Umzug selbst anpacken. Das Sozialamt muss nur die Miete für einen Kleintransporter zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Ein Sozialhilfeempfänger könne sich beim Umzug zudem von Verwandten, Freunden und Bekannten helfen lassen (Az.: 2 B 389/04). (dpa)