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Archiv-Artikel

Baurecht macht aus Bäumen Kleinholz

Jedes Jahr werden in Köln tausende Bäume gefällt. Oft weil sie krank sind oder die Sicherheit gefährden. Aber auch weil sie Bauherren im Weg sind. In jedem Fall gilt in Köln eine Baumschutzsatzung, die regelt, wer wann welche Bäume fällen darf

Von Christiane Martin

Diese Woche ist es wieder so weit. Am Freitag und Samstag rücken in Köln-Mülheim professionelle Baumfäller mit laut kreischenden Sägen einigen armen, wehrlosen Kreaturen zu Leibe. Sechs Pappeln müssen sterben, weil sie zu alt sind. Ihre morschen Äste drohen zu brechen und stellen eine Verkehrsgefährdung dar, meldet das zuständige Grünflächenamt.

Obwohl in Köln jedes Jahr mindestens 2.000 Bäume aus diesen oder anderen Gründen gefällt werden, ist die Stadt generell baumfreundlich. Denn immerhin gibt es hier eine Baumschutzsatzung (siehe Kasten). Die stellt bestimmte Bäume unter Schutz und regelt, in welchen Fällen sie dennoch gefällt werden dürfen und vor allem, wie eine Ausgleichsleistung auszusehen hat.

Auch die Pappeln in Mülheim fallen unter diese Schutzbestimmung, die aber in Paragraph 4 vorsieht, dass „Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht an Bäumen auf öffentlichen Grün- und an Verkehrsflächen“ auch an geschützten Bäumen erlaubt sind. Damit ist das Grünflächenamt aus dem Schneider. Als öffentliche Dienststelle muss sie die Fällung der morschen Pappeln nicht einmal beantragen.

Anders ist das bei Privatpersonen. Wollen die einen geschützten Baum fällen, müssen sie einen gut begründeten Antrag bei der Unteren Landschaftsbehörde stellen. Etwa 1.000 solcher Anträge gehen pro Jahr bei der Behörde ein.

Deren stellvertretender Leiter, Florian Distelrath, resümiert: „Manche Anträge lehnen wir ab. Die meisten werden aber bewilligt.“ Dies betreffe neben den alten und kranken Gehölzen meist Bäume, die Baugenehmigungen zum Opfer fallen. „Liegt auf einem Gelände Baurecht vor, können wir nicht viel zur Rettung der dort wachsenden Bäume tun“, sagt Distelrath. Ihm habe es persönlich sehr leid getan, dass beispielsweise eine unter Naturschutz stehende uralte Buche auf einem Klostergelände in der Lindenstraße gefällt werden musste (taz berichtete). Das Bauaufsichtsamt habe dem Grundstückseigentümer, einem Dominikanerorden, die Genehmigung zum Bau einer Tiefgarage gegeben. Deshalb konnten die im Weg stehenden Bäume rechtmäßig gefällt werden. Ein schwacher Trost für die Baumfreunde vor Ort: Die Mönche pflanzen neue Bäume und leisten Ausgleichszahlungen.

Deren Höhe ist in der Kölner Baumschutzsatzung exakt festgelegt. Auch welche Baumsorten als Ersatz für gefällte Exemplare gepflanzt werden dürfen, steht in der Verordnung. „Wir haben nur bodenständige und ökologisch wertvolle Arten aufgenommen“, sagt Distelrath. Immerhin über 50 Bäume haben diesem Urteil standgehalten und stehen nun in der Liste der Baumschutzsatzung, angefangen bei alten Obstsorten über die Eibe als einzige Konifere bis zu Klassikern wie Birke und Kastanie.