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Veto von Ciampi bringt Berlusconi in Nöte

Italiens Staatspräsident stoppt das Mediengesetz, mit dem der Medienmogul seine Vormacht weiter ausbauen wollte

ROM taz ■ Italiens Staatspräsident Carlo Azeglio Ciampi hat die Unterschrift unter das vor zwei Wochen vom italienischen Parlament beschlossene Mediengesetz verweigert. Ciampi macht damit von seinem Recht Gebrauch, jene Gesetze zur Beratung ans Parlament zurückzuverweisen, an deren Verfassungsmäßigkeit er Zweifel hegt. Zweifel, die sich beim vorliegenden Gesetz vor allem auf die dort einigermaßen schamlos vorgenommene Verteidigung der Vormachtstellung Berlusconis auf dem italienischen Medienmarkt richten.

So erinnert der Staatspräsident in seinem Schreiben ans Parlament daran, dass ein Urteil des Verfassungsgerichts klar die Verlagerung eines der drei Berlusconi-Sender von der terrestrischen Ausstrahlung auf den Satelliten verfügt und auch eine Frist gesetzt hatte: den 31. Dezember 2003. Ziel der Verfassungsrichter war es, damit der Duopol-Situation zwischen der staatlichen RAI und Berlusconis Mediaset ein Ende zu bereiten und den TV-Markt für konkurrierende Anbieter zu öffnen. Das neue Gesetz dagegen erlaubte einerseits die Fortführung des gefährdeten Senders Rete4, andererseits schuf es einen neuen Pluralismus, indem es 30 national digital-terrestrisch ausstrahlende (über Hausantenne zu empfangende) Sender vorsieht statt der bisherigen 11 analog-terrestrischen. Nur: Diese neuen Sender gibt es gar nicht. RAI und Mediaset teilen sich weiter über 90 Prozent der Einschaltquoten. Anstoß nimmt Ciampi auch an den neuen Konzentrationsrichtlinien für den Werbemarkt, die Berlusconi nahezu die Verdoppelung seiner Einnahmen erlauben. Hauptleidtragende sind die Printmedien, die große Marktanteile ans Fernsehen verlieren. Das Verfassungsgericht hatte dem Parlament den Schutz der Interessen auch der Presse aufgetragen, doch im Gesetz findet sich hierzu nichts.

Das Parlament hat nun drei Möglichkeiten. Es kann das Veto Ciampis mit einem erneuten Votum überstimmen – der Staatspräsident wäre dann zur Unterschrift verpflichtet. Diese Lösung gilt jedoch als unwahrscheinlich, da sie einen scharfen Konflikt zwischen Regierung und Staatsoberhaupt heraufbeschwören würde. Die zweite Alternative – eine Modifizierung des Gesetzes – hat den Haken, dass am 31. Dezember die Abschaltung des Berlusconi-Senders Rete4 droht; dass der Regierungschef freiwillig auf etwa 300 Millionen Euro Werbeeinnahmen pro Jahr verzichtet, ist ausgeschlossen. Bleibt die dritte Möglichkeit: eine eilig aufgelegte Regierungsverordnung, die Rete4 provisorisch die Fortsetzung des Sendebetriebs erlaubt, bis das überarbeitete Gesetz raus ist. MICHAEL BRAUN

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