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Archiv-Artikel

Bürgerbegehren ausgetrickst

Von TEI

MÜLHEIM taz ■ Die Stadt Mülheim hat das Bürgerbegehren gegen „Ruhrbania“ gestoppt. „Das Bürgerbegehren ist nicht zulässig, da die notwendigen Fristen nicht eingehalten wurden“, teilte die Stadt mit. Gemäß NRW-Gemeindeordnung müsse ein Bürgerbegehren innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem zu beanstandenden Beschluss eingereicht werden. Der Grundsatzbeschluss zur touristischen und planerischen Umgestaltung der Stadt stamme vom 10. Juli, die Bürgerinitiative „Pro Mülheim“ sammle aber erst seit November Unterschriften gegen das Vorhaben. „Die Frist für das Begehren endete am 10. Oktober“, begründete die Stadt den Ablehnungsbescheid. „Ruhrbania“ ist ein städtebaulicher Wettbewerb, an dessen Ende Mülheims Zentrum für rund 40 Millionen Euro völlig neu gestaltet werden soll.

Die Initiatoren des Begehrens hatten 4.000 Unterschriften gesammelt. „Wir machen weiter gegen Ruhrwahnia“, sagte ein Sprecher von „Pro Mülheim“. TEI