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Archiv-Artikel

Glogowskis Büroleiter verurteilt

Neun Monate auf Bewährung für den Ex-Vertrauten des zurückgetretenen niedersächsischen Ministerpräsidenten

Der Büroleiter des früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten Gerhard Glogowski (SPD) ist zu neun Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Hannover sah es gestern als erwiesen an, dass er in einem Untersuchungsausschuss des Landtags zwei Mal falsch aussagte, um seinen Chef zu schützen und sich selbst in günstigerem Licht erscheinen zu lassen. Darüber hinaus soll er 6.000 Euro Geldbuße zahlen.

Gut fünf Jahre nach dem Rücktritt des Ministerpräsidenten ist ein Ende des Rechtsstreits aber nicht in Sicht: Der Anwalt von Büroleiter Matthias Wehrmeyer kündigte nach dem Urteil an, der frühere Spitzenbeamte wolle einen Freispruch erreichen und in die nächste Instanz gehen.

Der Rechtsstreit zieht sich seit fast zwei Jahren hin. Er hatte im Januar 2003 vor dem Amtsgericht Hannover begonnen. Damals war Wehrmeyer freigesprochen worden, die Staatsanwaltschaft hatte erfolgreich Revision eingelegt. Das Oberlandesgericht Celle verwies das Verfahren daraufhin an das Amtsgericht Hannover zurück. In seiner gestrigen Urteilsbegründung betonte der Richter, mehr als fünf Jahre nach den Geschehnissen hätten sich viele Zeugen nicht mehr an Details erinnern können. Dies habe das Gericht berücksichtigt. In zwei von drei angeklagten Punkten habe Wehrmeyer aber vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags objektiv falsch ausgesagt. „Es ging darum, vom eigenen Versagen abzulenken“, meinte der Richter.

Auch Glogowski hatte in dem Prozess als Zeuge ausgesagt, konnte aber nichts zur Erhellung der Vorwürfe beitragen. Glogowski war im November 1999 nach nur gut einjähriger Amtszeit im Zusammenhang mit Vorwürfen wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten als Ministerpräsident zurückgetreten. Anschließend beschäftigte sich ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss mit der Affäre. dpa