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Archiv-Artikel

BSR: Anklage zu Gebührenaffäre

Die Staatsanwaltschaft hat wegen überhöhter Gebühren der landeseigenen Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anklage gegen fünf – zum Teil ehemalige – BSR-Mitarbeiter und einen externen Berater erhoben. Dabei geht es der Behörde zufolge um Gebühren für die Straßenreinigung 2001 und 2002. Den Anliegern seien bis zum Jahr 2000 versehentlich etwa 22,5 Millionen Euro zu viel Gebühren berechnet worden. Ende 2000 soll dann das zuständige Vorstandsmitglied bewusst die weitere Festsetzung der Gebühren auf der Grundlage der fehlerhaften Kalkulation veranlasst haben. Für 2001 und 2002 hätten die etwa 170.000 Betroffenen daher weitere 26 Millionen Euro zu viel an die BSR gezahlt. Die Angeschuldigten bestreiten die Vorwürfe beziehungsweise geben an, vergeblich eine Korrektur angemahnt zu haben. DDP