: Ein Knall unter Nachbarn
Strafe zahlen für einen Nachbarschaftskonflikt in einem Blockdieker Wohnblock: Silvester vor zwei Jahren bekam ein Kind einen Böller ans Ohr, woraufhin sich die Erwachsenen prügelten
Bremen taz ■ Fünf Verletzte, darunter ein Kind, und ein zerrüttetes Nachbarschaftsverhältnis – das Resultat einer Silvesterfeier vor zwei Jahren. Gestern trafen sich die Streitparteien vor Gericht wieder und gaben ihre Versionen dessen, was sich zugetragen hatte, zu Protokoll.
Der damals neunjährige Maximilian H. erzählte, wie er auf dem Rasen der Blockdieker Wohnanlage vom Nachbar Walter K. (47) mit einem Böller beworfen wurde, der dann vor seinem Ohr explodierte. Schreiend und heulend sei er zu seinem Vater gelaufen, der daraufhin zu Walter K. eilte, um ihn zur Rede zu stellen. So weit sind sich alle Beteiligten einig, auch der wegen Körperverletzung angeklagte Walter K. gab indirekt zu, den Böller geworfen zu haben.
Wie es aber danach zu der Rangelei kam und wer wen dabei schlug, konnte gestern nicht genau geklärt werden. Während Walter K. behauptete, Helmut H. sei auf ihn losgegangen, sprach dieser davon, dass sich die Familie K. gegen ihn verbündet habe und den Angriff am Silvesterabend geplant haben musste. Auch seine Frau Nese H. erzählte, wie sie sich von der Familie K schikaniert gefühlt habe. Als „Türkenschlampe“ sei sie wiederholt beschimpft worden und am Silvesterabend habe man sich nur vor die Tür getraut, weil eine weitere Familie aus dem Haus mit dabei gewesen sei.
Mehrfach sei ein Kontaktpolizist gerufen worden, um den Nachbarschaftskonflikt zu schlichten. Offensichtlich erfolglos, denn zum Jahreswechsel eskalierte der Streit. Gleich mehrere Männer hätten auf ihn eingetreten und -geschlagen, erinnert sich Helmut H. Die Angeklagten bestreiten dies und auch die Zeugenaussagen können kein Licht ins Dunkel bringen. Eine Zeugin behauptete sogar, dass gar nichts passiert sei – und muss sich jetzt wegen Falschaussage verantworten.
Lediglich der Ehefrau von Walter K., der heute 46-jährigen Rosemarie K., konnte eine Körperverletzung nachgewiesen werden. So hatte sie nach Auffassung des Gerichts sowohl die Mutter des Kindes als auch eine zur Hilfe kommende Nachbarin attackiert, Letztere so stark, dass diese eine Augenverletzung erlitt. Rosemarie K. bestritt bis zum Schluss ihre Tat, wurde aber wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt. Die Verfahren gegen ihren Mann und zwei mitangeklagte Nachbarn wurden eingestellt. Einer davon muss die symbolische Summe von 100 Euro an einen gemeinnützigen Verein überweisen, Walter K. immerhin 1.000 Euro. Außerdem tragen die Angeklagten die Verfahrens- und Anwaltskosten. eib