: Hohmanns Nachspiel
Beleidigungsklage von Recklinghäuser Ex-CDU-Ratsherr scheitert: Gericht hält auch scharfe Kritik für zulässig
BOCHUM taz ■ Ein schlechter Verlierer: Der Recklinghäuser CDU-Kommunalpolitiker und Hohmann-Untersützer Hans Knoblauch ist mit einer Beleidigungsklage vor dem Bochumer Landgericht gescheitert. Richter Werner Hüsebusch wertete Kritik der Sprecherin der Grünen im Recklinghäuser Rat, Christel Dymke, und des Journalisten Hermann Böckmann als freie Meinungsäußerung.
Knoblauch hatte den Recklinghäuser Christdemokraten einen bundesweit beachteten Skandal beschert. Der Wahlkreismitarbeiter des CDU-Bundestagsabgeordneten Erwin Maschewski hatte hatte die antisemitische Rede des damaligen Fuldaer CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann in die Schaufensterscheibe des Wahlkreisbüros gehängt und als persönliche Stellungnahme hinzugefügt: „Man darf in Deutschland nicht mehr die Wahrheit sagen.“ Hohmann hatte den Holocaust verharmlost und Juden als „Tätervolk“ bezeichnet.
Journalist Böckmann komentierte in der „Recklinghäuser Zeitung“, Knoblauch dürfe kein öffentliches Mandat bekleiden – erst Wochen später trat der CDU-Ratsherr zurück. Dymke attestierte dem Christdemokraten „braunes Gedankengut“. Knoblauch wollte bei Wiederholung mit einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro drohen.
Grünen-Sprecherin Dymke begrüßte das Urteil gegenüber der taz: „Politiker müssen gegen Rechtsradikale und Rassisten aufstehen“. Knoblauch dagegen fühlte sich während des Prozesses noch immer missverstanden: „Mit diesem Pipifax bin ich durch die Medien gezerrt worden.“ ANDREAS WYPUTTA