: Verbraucher gegen Kartelle
HAMBURG/BERLIN afp ■ Die Bundesregierung will die Rechte der Verbraucher gegenüber Kartellsündern stärken. Verbraucherschutzverbände sollen künftig Firmen auf Schadenersatz verklagen können, die vorsätzlich verbotene Preis- oder Mengenabsprachen treffen und Kunden damit wirtschaftliche Nachteile bringen, berichtete die Financial Times Deutschland (FTD) gestern. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) plane dies bei der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Mit dem Vorstoß würde Clement sich über Proteste des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) hinweg setzen, so die FTD. Die Industrie befürchte eine Welle von Klagen gegen verbrauchernahe Firmen. Die Regierung begründet die Einführung des Klagerechts der Zeitung zufolge damit, „dass Wettbewerb immer auch dem Verbraucher dient“. Die Gesetzesnovelle soll am 1. Mai 2004 in Kraft treten.