: Die Schweiz macht Überwachung einfach
Datenabgleich bei Verkehrsüberwachung ist in Zürich ein „voller Erfolg“. Hier protestieren Datenschützer
GENF/BERLIN taz ■ In den Bundesländern herrscht derzeit Uneinigkeit darüber, wie die Pläne der Innenministerkonferenz zur flächendeckenden Überwachung von Autofahrern mit automatischen Kameras umgesetzt werden. Die Pläne sehen vor, an Verkehrsknotenpunkten Kameras zu installieren, die Nummernschilder aller vorbeifahrenden Autos zu erfassen und die Daten mit Fahndungscomputern abzugleichen. Das Vorhaben führte jedoch zu Protesten der Datenschützer. Bayern will die Kameras daher nur an zwei Grenzübergängen nutzen. Hessen befindet sich im Techniktest auf der A 3. Niedersachsen plant, im Jahr 2004 mit dem Einsatz zu beginnen.
Die Schweizer Nachbarn sind da schon weiter. Durchschnittlich fünfmal innerhalb von 24 Stunden schlägt der Fahndungscomputer in der Zentrale der Züricher Verkehrspolizei Alarm. Immer dann, wenn am Sihlquai, einer der Hauptverkehrsstraßen Zürichs, ein Auto von der Videoüberwachung erfasst wird, mit dem beziehungsweise mit dessen Fahrer etwas nicht in Ordnung scheint. Dann wird das Gebiet sofort von Streifenwagen abgeriegelt.
Installiert wurde die Videokamera am Sihlquai vor einem halben Jahr. Seitdem erfasst sie täglich rund 10.000 vorbeifahrende Autos. Gefilmt werden das Kennzeichen, die Frontpartie, die Marke und Modell des Wagens verrät, sowie das Gesicht des Fahrers. Diese Daten werden in Sekundenbruchteilen an den Computer übermittelt. Alarm schlägt er in drei Fällen: Wenn das Auto oder das Kennzeichen als gestohlen gemeldet sind, wenn der Fahrer zur Fahndung ausgeschrieben ist, oder wenn der Fahrzeughalter mit der Zahlung von Steuern oder Verkehrsbußen im Verzug ist. Verkehrsdelikte, wie überhöhte Geschwindigkeit, registriert die Kamera nicht.
Bei der Züricher Verkehrspolizei spricht man nach der Versuchsphase von einem „vollen Erfolg“. Datenschutzprobleme bestünden keine. Denn die Daten und die Bilder der 9.995 Bürger, die täglich von der Videokamera erfasst werden, würden „nicht gespeichert“. Das zumindest versicherte der Beamte, auf dessen Schreibtisch der Fahndungscomputer steht, am Montag gegenüber der taz.
In Deutschland sind für die Erfassung die gesetzlichen Grundlagen nicht ausreichend. Nach Auffassung des Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, reicht die Strafprozessordnung für den Einsatz ohne konkreten Tatverdacht nicht aus. ANDREAS ZUMACHGESINE WULF