: Keine Mindeststandards für Versorgung von Flüchtlingen
EU-PARLAMENT Geforderte Gleichstellung von Sozialhilfeempfängern und Asylbewerbern an Fraktion der Konservativen gescheitert. Arbeitssuche soll dagegen schon nach halbem Jahr Aufenthalt möglich sein
STRAßBURG epd/taz | Asylbewerber haben auch künftig kein Recht auf Hartz-IV-ähnliche Leistungen. Das entschied das EU-Parlament in Straßburg am Donnerstag auf Antrag konservativer Parlamentarier. Im veränderten Entwurf heißt es nun lediglich, die Asylsuchenden könnten mit Geld, Sachleistungen, Gutscheinen oder einer Kombination daraus unterstützt werden. Welchen Wert die Bezüge haben sollen, wird – anders als im Vorschlag der EU-Kommission, der Leistungen in Höhe des Sozialhilfesatzes vorsah – nicht festgelegt.
Die EU wollte mit dem Gesetzentwurf die Situation von Flüchtlingen verbessern. Die Abgeordneten zeigten sich immerhin einverstanden mit dem Vorschlag, Asylbewerbern schon nach sechs Monaten die Jobsuche zu erlauben. In Deutschland unterliegen Flüchtlinge derzeit einer Arbeitssperre von zwölf Monaten. Andere Länder handhaben diese Frage dagegen wesentlich großzügiger.
Die EU-Regierungen müssen noch abschließend über die Richtlinie über „Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern“ beraten. EU-Innenkommissar Jacques Barrot hatte vorgeschlagen, die Unterstützung für Asylbewerber solle künftig dem Betrag der Sozialhilfe entsprechen, der eigenen Staatsbürgern gewährt werde. Abweichungen sollten allerdings möglich sein, wenn es dafür einen triftigen Grund gebe. Die Gleichstellung von Sozialhilfeempfängern und Asylbewerbern bei den Leistungen wäre „unangemessen“ gewesen, sagte der CSU-Abgeordnete Manfred Weber. Der SPD-Parlamentarier Wolfgang Kreissl-Dörfler erklärte dagegen: „Es ist schade, dass keine Mindeststandards bei der Absicherung der Ärmsten der Armen festgelegt wurden.“ Künftig könnte der Flüchtlingsstrom nach Deutschland weiter anschwellen, weil es in anderen Ländern, etwa Italien, noch niedrigere Standards gebe. GB