Grundlos Hausarrest

Bambule: Gericht überprüft Polizeieinsatz mit fragwürdigen „Hausarresten“ und Platzverweisen

Für Polizeijustitiar Ulrich Ettemeyer ist ein solches Vorgehen von Polizisten undenkbar – weil rechtswidrig. Und auch der Gruppenführer vor Ort, Thomas K., meint: „Wenn jemand das angeordnet hat, dann muss ich mal mit dem ein ernsthaftes Wörtchen reden.“ Nach der gestrigen Beweisaufnahme vor dem Verwaltungsgericht wird sich K. nun wohl die halbe Einheit zur Brust nehmen und auch mit sich selbst ins Gericht gehen müssen. Übereinstimmend sagten vier Betroffene aus, dass sie am 29. September 2003 im Karoviertel von der Polizei grundlos mit Platzverweisen und „Hausarrest“ überzogen worden sind.

Martin S. aus dem Karoviertel wollte damals gegen 20 Uhr mit einem Freund zur U-Bahn Feldstraße, als er unterwegs auf seine Nachbarn Arne I. und Gordon W. stieß. Von denen erfuhren sie, dass über den Sender FSK nach den vorherigen Bambule-Protesten in der City eine weitere Spontandemo angekündigt wurde. Als sich die Männer unterhielten, fuhr plötzlich Polizei auf und umstellte das Quartett. Nach der Personenkontrolle wurden allen im Karoviertel Wohnenden Platzverweise mit Auflagen erteilt, sagt S. aus: „Sofort nach Hause gehen und das Haus bis zum nächsten Morgen nicht verlassen.“ Andernfalls drohe die Ingewahrsamnahme. S.: „Ich war perplex und empfand das als Bevormundung.“

Ähnlich erging es Gordon W.: „Mir wurde gesagt, dass ich zu Hause bleiben müsste – ich habe mich sehr darüber aufgeregt.“ Arne I. ergänzt: „Ich habe geschimpft, dass so etwas nach deutschem Recht möglich ist.“ Ist es nicht, darin stimmten bei der Verhandlung alle überein.

Ein Disput herrscht indes über die Frage, ob die Platzverweise rechtens waren. Laut Einsatzführer Bernd W. habe es zwar die FSK-Hinweise auf eine Demo gegeben, „konkrete Anzeichen“ für eine Blockade der Feldstraße aber nicht. Auf Frage von Anwalt Martin Klingner, was das Quartett verdächtig gemacht habe, antwortete Bernd W.: „Nichts“.

Laut Klingner war daher ein Platzverweis nach Polizeirecht zur Gefahrenabwehr nicht zulässig. „Aus Sicht der Polizei sollte eine Demonstration stattfinden, die unterbunden werden sollte.“ Dann hätte sie aber nach dem Versammlungsgesetz vorgehen müssen, „und nicht alle am Ort befindlichen Passanten mit Platzverweisen überziehen dürfen“.

Richter Dietrich Hölz, der ab sofort die FSK-Frequenz in sein Radio programmieren will, wird voraussichtlich im Januar sein Urteil verkünden. KAI VON APPEN