Retten, was noch zu retten ist

Im Prozess gegen den der Bestechung angeklagten Gottfried Zantke, Ex-Abteilungsleiter im Bauressort, mussten sich gestern die Gutachter für die Fehler ihrer Arbeit rechtfertigen

Bremen taz ■ Im Bestechungsprozess gegen den ehemaligen Abteilungsleiter im Bauressort, Gottfried Zantke, gerät der Sachverständige Paul Lothar Müller mehr und mehr in den Blickpunkt der Anklage. Grund: erhebliche Zweifel an der Richtigkeit seines Gutachtens.

Der 72-jährige ehemalige Architekt und Uni-Professor aus Hildesheim sollte darin die Frage beantworten, welchen finanziellen Wert die Umbaumaßnahmen an Zantkes Privathaus an der Mathildenstraße haben. Mit den Arbeiten war allein das Unternehmen Zechbau beauftragt – zu einem Festpreis von 500.000 Euro.

Am gestrigen 36. Verhandlungstag vor dem Landgericht stand jedoch weniger Zantkes Verhalten als Müllers Arbeit auf dem Prüfstand. In den Zeugenstand gerufen war Bau-Ingenieur Johannes Rudolph, Mitarbeiter in Müllers Sachverständigen-Büro.

Rudolph habe das Gutachten „maßgeblich“ mit verfasst, betonte Richter Bernd Asbrock. Deshalb sei nicht auszuschließen, dass Rudolph nachträglich zum zweiten Sachverständigen bestellt werden müsse.

Asbrock will sich trotz einiger Zweifel noch nicht gänzlich von dem Gutachten verabschieden. Vielmehr gehe es jetzt darum, so der Richter, „möglichst viel Wissen aus diesem Büro abzuschöpfen“.

Zantkes Verteidiger Reinhold Schlothauer sieht in diesem Versuch eine „reine Zeit- und Geldverschwendung“. Rund 80.000 Euro seien bisher für das Gutachten ausgegeben worden. Dennoch sei es „nichts wert“, die Messungen „völlig morsch“.

Zu klären war gestern die Frage, wie das Gutachterbüro gearbeitet hat. Dabei mussten Müller und Rudolph eigene handwerkliche Fehler zugeben, die sie allerdings nachträglich zum Teil korrigiert hatten. Unklar blieb im Einzelnen auch, woher die Informationen stammten, auf denen die Expertise basiert.

Gleichzeitig räumte Rudolph ein, ihm sei von Anfang an klargewesen, dass man in den zwei Tagen, die er vor Ort gewesen war, nicht alle Punkte aus dem 13-seitigen Fragenkatalog des Gerichts habe bearbeiten können. Müller steht dennoch „voll und ganz“ hinter seinem Gutachten.

Am 11. Januar 2005 wird der Prozess fortgesetzt. Bis dahin haben die beiden Sachverständigen Zeit, die offenen Fragen zu klären. Gelingt ihnen das nicht, wird das Gericht wohl ein zweites Gutachten in Auftrag geben.mnz