: Union und SPD stützen Bad-Bank-Gesetz
Bundesregierung bietet Banken an, ihre Ramschpapiere auszulagern. Im Gegenzug für staatlich garantierte Anleihen sollen die Banken und ihre Aktionäre zahlen. Opposition bezweifelt Wirksamkeit
BERLIN taz/rtr | Die Pläne der Bundesregierung zur Entlastung der Banken von risikoreichen Wertpapieren können voraussichtlich noch vor der Sommerpause umgesetzt werden. Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD signalisierten am Dienstag grundsätzlich Zustimmung zum Gesetzentwurf der Regierung, der heute vom Kabinett gebilligt werden soll. Anschließend müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Das Gesetz sieht vor, dass Banken ihre faulen Wertpapiere, die derzeit unverkäuflich sind, in eine Bad Bank auslagern können. Im Tausch für die Papiere, deren Wert die Bankenaufsicht Bafin in Deutschland auf 200 bis 300 Milliarden Euro schätzt, erhalten sie Anleihen, für die der Bund garantiert. Für die Entlastung, so sieht es der Gesetzentwurf vor, sollen die Banken und ihre Aktionäre zahlen.
Der für den Entwurf zuständige SPD-Bundesfinanzminister Peer Steinbrück kam damit den Kritikern aus der Unionsfraktion und der SPD entgegen, die wiederholt davor gewarnt hatten, den Steuerzahler zu belasten. Ernst Dieter Rossmann, der Sprecher der Parlamentarischen Linken in der SPD-Fraktion, lobte gestern das neue Konzept. Der jetzige Entwurf sei „besser als das, was es mal gab“. Und auch die Union zeigte sich zufrieden. Oppositionspolitiker hingegen bezweifelten, dass der Rettungsplan funktioniert. Der Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick prophezeite, dass viele Institute nicht mitmachen würden, der Rettungsplan sei unattraktiv.
Der Bremer Finanzwissenschaftler Rudolf Hickel forderte die Regierung auf, die Banken zu zwingen, eine Bad Bank zu gründen. Nur so könne das Vertrauen in das Bankensystem wiederhergestellt werden. Doch eine Verpflichtung lehnte Finanzminister Steinbrück gestern als zu starken Eingriff erneut ab.
Das vorgelegte Bad-Bank-Gesetz betrifft vor allem Privatbanken. Für die staatlichen Landesbanken soll bis zum Sommer ein eigenes Konzept in den Gesetzentwurf eingearbeitet werden, für das bislang nur Grundlinien vorliegen.
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