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Archiv-Artikel

Landkreise klagen gegen Harz IV

BERLIN dpa ■ Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags, Hans-Günter Henneke, hat für sechs Landkreise Verfassungsbeschwerde eingereicht. Fünf Kreise werden heute folgen. Die Beschwerdeführer sehen die Finanzierungsregelung für Wohn- und Heizkosten der ALG-II-Empfänger als verfassungswidrig an. Die vom Bund angestrebte Lastenteilung bei den Gebietskörperschaften sei ungleich, die Rechnung des Landkreistags differiere um drei Milliarden Euro von der des Bunds. Der Bund bestreitet das, im Übrigen hat er für diesen Fall eine Nachbesserungsklausel vorgesehen. Henneke reicht dies nicht aus, denn hierfür sei „keine Vorsorge im Bundeshaushalt getroffen“. Die streitige Finanzierungs- und Erstattungsregelung war erst nach einem langwierigen Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat zustande gekommen.