: Schwarz-Rot lässt Bürger eiskalt abblitzen
Im Kölner Rat können sich CDU und SPD nicht für einen Bebauungsplan mit Bürgerbeteiligung am Clarenbachkanal erwärmen – obwohl sie in der Bezirksvertretung Lindenthal dafür sind. Grüne Lindenthal vermuten einen „Rachefeldzug gegen Blömer“
Von Thomas Spolert
„Herr Klipper führt einen privaten Rachefeldzug gegen Richard Blömer auf Kosten der Lindenthaler Bevölkerung“, schimpft Roland Schüler. Der Fraktionschef der Grünen in der Bezirksvertretung Lindenthal ist sauer auf den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Karl Jürgen Klipper (CDU). Auf der Dezember-Sondersitzung des Ausschusses hatte die Mehrheit von CDU und SPD eine Mitteilung der Verwaltung gegen Grüne und FDP durchgewunken. Darin teilte die Verwaltung dem Ratsausschuss mit, dass sie eines der bei Anwohnern umstrittenen Bauvorhaben am Clarenbachkanal genehmigen wird. Der Versuch der Bezirksvertreter, mehr Mitsprache für die Lindenthaler zu sichern, ist damit zunächst gescheitert.
Nur eine Woche zuvor hatte das Lindenthaler Stadtteilparlament einstimmig für die Aufstellung eines Bebauungsplans für das gesamte Areal rund um den Clarenbachkanal votiert. Eine Nachbarschaftsinitiative, die eher zufällig von zwei Bauvorhaben gegenüber dem Aachener Weiher erfahren hatte, hatte sich dafür stark gemacht. Sie befürchtet vor allem mehr Verkehr und Parkplatzmangel (taz berichtete).
Doch der von allen Bezirksfraktionen – CDU, SPD, Grüne, FDP – unterstützte Antrag kam nicht einmal auf die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses. „Allein das hat uns schon empört“, ärgert sich die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Rat, Barbara Moritz. Auch FDP-Fraktionschef Ralph Sterck ist enttäuscht: „Der Wunsch nach einem Bebauungsplan ist einfach vom Tisch gewischt.“
Ähnlich wie der Grüne Roland Schüler führt auch der FDP-Politiker den Grund dafür auf parteiinterne Konflikte der CDU zurück. Die Grünen-Chefin Moritz hingegen sieht den entscheidenden Grund für das Verhalten von Klipper nicht in CDU-internen Ränkespielen. „Klipper kneift, weil die potenziellen Investoren dem Ausschuss vorwerfen, Investitionen in Köln zu bremsen“, erklärt sie.
Auch Klipper weist den Vorwurf eines persönlichen Rachefeldzugs gegen seinen Parteifreund Blömer weit von sich. „Das ist Unfug“, sagt er, „ich habe nichts davon, wenn ich gegen Lindenthal Politik mache.“ Blömer gilt als mitverantwortlich für die gescheiterte Besetzung des Kulturdezernentenpostens im Sommer – ein Skandal, der bundesweit Aufsehen erregte und in dessen Folge Klipper als CDU-Fraktionschef zurücktrat.
Tatsächlich begründet Klipper sein Vorgehen im Stadtentwicklungsausschuss mit der Planungssicherheit für die Investoren. Der Investor für das ehemalige Bürohaus der Ärztekammer, die Unternehmensgruppe Trilsbach, will dort drei Stadtvillen mit 90 Eigentumswohnungen schaffen.
„Die Bauvoranfrage war den Fraktionen schon seit drei oder vier Monaten bekannt“, erklärt Klipper. Dann könne man nicht plötzlich mit einem Bebauungsplan kommen und das Projekt um zwei Jahre verzögern. Eine Baugenehmigung wurde auch schon für das Grundstück Ecke Universitätsstraße/nördliches Ufer des Kanals erteilt. Was auf dem Filetstück anstelle von Ford Kierdorf entstehen soll, ist noch unklar.
Barbara Moritz (Grüne) bestätigt, dass die Bauvoranfrage für das Ärztekammer-Grundstück bereits im Mai vorlag und der Gestaltungsbeirat mit einigen Änderungswünschen dem Projekt insgesamt zugestimmt habe. „Das ist dann im politischen Geschäft und Wahlkampf untergegangen“, gesteht die Grüne kleinlaut einen politischen Fehler ein.
„Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen“, gibt sich Roland Schüler von den Grünen dennoch nicht geschlagen. Es sei nie zu spät eine städtebauliche Sünde zu verhindern. Noch in dieser Woche wollen sich die Lindenthaler Bezirksfraktionsvorsitzenden zusammensetzen und alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um gegen die Baugenehmigung durch die Verwaltung vorzugehen. Dabei schließt Schüler selbst eine Klage vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht aus. „Wir müssen klären, welchen politischen Stellenwert ein einstimmiger Bezirksvertretungsbeschluss hat.“