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Archiv-Artikel

Ohne Hürden abstimmen

WAHLEN Die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung bleibt ohne Fünf-Prozent-Hürde. Die Mehrheitsparteien unterliegen dem Staatsgerichtshof

Von THA

Die Wiedereinführung der Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen in Bremerhaven ist vor dem Staatsgerichtshof gescheitert. Das entsprechende Urteil wurde am Donnerstag verkündet. Es handele sich um eine „einstimmige Entscheidung“, sagten die Richter.

Bei Wahlen zur Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung schränke eine Fünf-Prozent-Klausel verfassungsrechtliche Grundsätze ein: die Wahlrechts- und Chancengleichheit der politischen Parteien. Dazu brauche es jedoch „zwingende Gründe“, so die Urteilsbegründung. Die Argumente der Befürworter reichten dafür nicht aus.

Die Bürgerschaftsfraktionen von SPD, Grünen und CDU sowie die große Koalition in Bremerhaven hatten die Wiedereinführung der Klausel vom Staatsgerichtshof prüfen lassen. Sie fürchteten „eine Zersplitterung des Stadtrates“ – für die Richter jedoch eine „rein theoretische Möglichkeit“. Auch die erwarteten Probleme bei der Willensbildung oder Beschlussfassung könnten durch „mildere Mittel“ , wie eine Änderung der Geschäftsordnung verhindert werden, so die Richter. „Aber das wurde gar nicht versucht.“

Die Fünf-Prozent-Klausel war erst 2006 nach einem Volksbegehren abgeschafft worden. „Neue fundierte Überlegungen für eine Wiedereinführung“ seien aber nicht vorgebracht worden. Die Richter sahen vielmehr bei den Mehrheitsparteien die Gefahr einer „Instrumentalisierung des Wahlrechts zur Machtsicherung“.

Befürworter hatten die Wiedereinführung der Sperrklausel in Bremerhaven vor allem mit dem Argument einer Vereinheitlichung des Kommunalwahlrechts gefordert. Die Klausel gilt nämlich nur für Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft, nicht aber für jene zur kommunalen Stadtverordnetenversammlung. Die Uneinheitlichkeit sei „gewiss ungewöhnlich“, räumte das Gericht ein, erkläre sich aber durch die „Teilidentität“ von Gemeinde- und Landesvertretung, sprich Bremischer Bürgerschaft und Stadtbürgerschaft. „Der politische Wunsch, anzugleichen“, wiege den Eingriff in die Verfassung aber nicht auf, so die Richter.

Das Urteil dürfte das Ende der Sperrklausel-Bestrebungen bedeuten. „Eine eindeutige Entscheidung, an der es nichts zu rütteln gibt“, sagte der Fraktionsvorsitzende der Grünen Matthias Güldner. Seine Partei hatte das Volksbegehren zur Abschaffung der Sperrklausel 2006 noch maßgeblich unterstützt – sich dann aber bei den Koalitionsverhandlungen mit der SPD „trotz inhaltlicher Bedenken“ dem Wunsch der SPD gefügt, die Klausel wieder einzuführen. „Unsere Bedenken hat der Staatsgerichtshof nun bestätigt“, so Güldner. Offener freuen sich die Bremerhavener Grünen, die stets gegen die Sperrklausel waren. „Eine gute Entscheidung für die Demokratie“, sagte der Bremerhavener Grünen-Fraktionsvorsitzende Ulf Eversberg. Die Parteikollegen in Bremen hätten bereits während der Koalitionsverhandlungen darauf gesetzt, „dass eine Wiedereinführung nicht so einfach durchzusetzen ist“, so Eversberg. Für die SPD-Bürgerschaftsfraktion hingegen bedeutet das Urteil eine „klare Niederlage“, sagte der Fraktionsvorsitzende Martin Günthner. Das sei „ohne Wenn und Aber“ zu akzeptieren. THA