: Kein Extra-Zuschlag für Bahntrassen-Nutzer
Eisenbahn-Bundesamt weist erhöhte Trassengebühr der Bahn für private Betreiber als rechtswidrig zurück
BERLIN ap ■ Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat eine Preiserhöhung der Bahn für rechtswidrig erklärt. Dabei geht es um die Trassengebühren, die andere Eisenbahnbetreiber an die Bahn entrichten müssen. Das EBA erklärte in der gestern veröffentlichten Entscheidung den zehnprozentigen Sonderzuzuschlag für rechtswidrig, den die Bahn AG erheben wollte, wenn ein Trassenwunsch nicht im Rahmen der jährlichen Fahrplanerstellung angemeldet wurde.
Die Preiserhöhung sollte ab 12. 12. 2004 wirksam werden. Private Bahnunternehmen hatten sich beim EBA beschwert, weil nicht immer die jährliche Vorabfestlegung auf Orte und Zeiten von Güterverkehren möglich sei. Zudem erschwere der Zuschlag die Flexibilität unzumutbar. Die Bahn hatte mit dem erhöhten Aufwand argumentiert, den es bereite, kurzfristig angemeldete Züge im Fahrplan zu integrieren.
Das EBA hielt dagegen, die Bahn hätte ihre geplanten Preisänderungen bereits im Dezember 2003 mitteilen müssen, „damit die Verkehrsunternehmen auf verlässlicher Basis ihren Kunden Angebote für Verkehrsdienstleistungen unterbreiten können“. Im Übrigen folgte das EBA der Begründung der Privaten und berief sich auf den Koalitionsvertrag von Rot-Grün: Das Ziel, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen, sehe das EBA „durch den Zuschlag gefährdet, da gerade mittelständische Güterverkehrsunternehmen den Schwerpunkt ihres Transportgeschäfts in kurzfristig geplanten Verkehrsleistungen haben“. Ein Connex-Sprecher begrüßte die EBA-Entscheidung. Gerade im Schienengüterverkehr könne man Transporte oft nicht ein Jahr im Voraus anmelden. Die Preiserhöhung würde Firmen bevorzugen, die ständig ein großes Netz von Zügen betrieben.