: „Nicht gerichtsfest“
SPD-Deputierte halten Schulschließungen für juristisch anfechtbar. GUB-Schüler besuchten Nachbarschule
Mit einer spontanen Begehung der Nachbarschule Lerchenfeld beendeten rund 200 Schüler des Gymnasiums Uhlenhorst-Barmbek (GUB) gestern ihre Schulbesetzung. „Wir wollen zeigen, dass für uns dort kein Platz ist“, erklärt Schülersprecherin Inken Jaaks die Aktion, die bei Lerchenfeld-Schulleiter Hans-Walter Hoge nicht gut ankam. Er habe „keinerlei Verständnis für die Belagerung“, motzte der Rektor und verwies die Schüler des Hofes. Zuvor hatte er den Besuchern noch kurz erläutert, dass eigens für sie das derzeit fremdgenutzte Oberstufenhaus umgebaut würde.
Unterdessen wies Behördensprecher Alexander Luckow darauf hin, dass das GUB nicht „sofort“ aufgelöst werde, sondern jahrgangsweise auslaufe. „Die jetzigen Schüler können bleiben, bis die 10. Klasse beendet ist.“ Der GUB-Elternrat hatte sich bei einer Ad-hoc-Auflösung gute Klagechancen ausgerechnet. „Dies war nur ein Argument von vielen“, sagt Elternrätin Sabine Korhon-Nanz. „Das Gericht muss prüfen, ob die Standortschließung richtig war.“ Wenn am Lerchenfeld erst gebaut werden müsse, könnte von dem Geld auch das GUB saniert werden.
„Es fehlen einheitlich angewandte Kriterien“, kritisierten die SPD-Deputierten Meike Jensen und Dietrich Lemke, die viele der geplanten Schulschließungen für „nicht gerichtsfest“ halten. Lemke war selbst führend in der Behörde tätig und erinnert frühere Schulentwicklungspläne. „Von 20 Prozessen verlor die Behörde acht.“
Im Schulgesetz sei nicht festgeschrieben, dass Grundschulen mindestens zwei Klassenzüge haben müssen. Eltern könnten nun prozessieren, wenn die eine kleine Schule geschlossen werde, die andere aber nicht. Nach Berichten aus Elternkreisen sollen diese Zügigkeiten nun im Eilverfahren ins Gesetz aufgenommen werden. „Es kann eine Gesetzesänderung geben“, sagt Luckow. „Aber dies hat mit Klagemöglichkeiten nichts zu tun.“ kaj/sge