piwik no script img

Archiv-Artikel

Eckhoff spricht nicht mit Milli Görüs

Die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) muss sich von deutschen Politikern keine zweifelhaften Zitate vorhalten lassen. Bremens Bausenator Jens Eckhoff akzeptiert nach drei Instanzen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Hamburg

bremen taz ■ Jens Eckhoff, ehemaliger Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion, gibt nicht gern einen Streit verloren. Im Prozess mit der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs musste er jetzt aber klein beigeben, nachdem er vor Hamburger Gerichten in mehreren Instanzen verloren hatte. Im Herbst hatte er noch angekündigt, bis vor den Bundesgerichtshof gehen zu wollen. Das wird Eckhoff nun nicht tun, erklärte er gegenüber der taz. Der derzeitige Innensenator Thomas Röwekamp hatte als Anwalt Eckhoff 2003 zu dem Prozess geraten, dessen Kanzleikollege Walter Schmel setzte das Verfahren fort, als Röwekamp Senator wurde. Nach diversen Prozessniederlagen hat Eckhoff einen anderen juristischen Rat eingeholt. Ergebnis: Die Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht ist höchst zweifelhaft. Und Eckhoff will nicht noch eine juristische Ohrfeige kassieren.

In der Sache gibt sich der Bausenator gleichwohl überzeugt, dass er keinen Fehler gemacht hat. „Auf wen soll man sich denn verlassen?“, fragt er. Eckhoff hatte sich auf Parteifreund Röwekamp verlassen und letztlich auf den Bayerischen Verfassungsschutz. In der polemischen Auseinandersetzung mit Henning Scherf um den Integrationskurs gegenüber der „Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs“ (IGMG) hatte Eckhoff versucht, die IGMG in die islamistische Ecke zu rücken. Mangels Bremer Indizien suchte Eckhoff Zuflucht bei einem Zitat aus einer Broschüre des Bayerischen Verfassungsschutzes von 1996, nach der ein Funktionär der IGMG gesagt haben soll: „Unsere Feinde sind die Christen...“ Milli Görüs ging dagegen vor Gericht – mit Erfolg.

Denn der Bayerische Verfassungsschutz wollte nicht offen legen, welcher IGMG-Funktionär das gesagt haben sollte. In zweiter Instanz vor dem Landgericht Hamburg legte der Bayerische Verfassungsschutz dann ein Behördenzeugnis vor, nach dem der Satz 1989 gefallen sei – aber da gab es die IGMG noch nicht. Das Hamburger Landgericht reagierte darüber deutlich verärgert. Eckhoff prozessierte weiter: „Auch wenn mit einem solchen Schritt von Milli Görüs versucht wird, Druck auf mich auszuüben, werde ich nicht nachlassen, mich mit dieser Vereinigung auseinanderzusetzen.“

Von Auseinandersetzung kann bis heute keine Rede sein. Das, was er Scherf vorgeworfen hatte – das kritische Gespräch mit Milli Görüs –, lehnt Eckhoff bis heute ab. In Bremen gibt es sechs Moscheen, die sich Milli Görüs zurechnen, hatte die Islamische Gemeinschaft schon 2002 mitgeteilt, mit mehr als tausend Gläubigen – „was haben die Muslime, die sich der Milli Görüs in Bremen zugehörig fühlen, bisher verbrochen?“

Auch der Bremer Verfassungsschutzbericht erwähnt Milli Görüs immer wieder ohne konkrete Vorwürfe. Milli Görüs in Bremen würde sich „in den Grundzügen integrationsfeindlich verhalten“, heißt es von der Innenbehörde. „Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Beispiele nennen, damit wir zu diesem pauschalen Vorwurf konkret Stellung nehmen können“, schrieb die IGMG 2002. Bis heute gibt es keine Antwort.

Die Attacken der Bremer CDU-Spitze wertet die IGMG als einen „krampfhaften Versuch“, die Fatih-Moschee in ein gesellschaftlich schlechtes Bild zu rücken. Das Hamburger Gericht gab Milli Görüs mit den Worten Recht: „Eine unwahre Tatsachenbehauptung kann den Schutz des Grundrechtes von vornherein nicht beanspruchen, weil sie keinen Beitrag zur Meinungsbildung leistet.“ Klaus Wolschner