: Staatstrauer am 20. Januar
BERLIN ap/rtr ■ Bundespräsident Horst Köhler hat für den 20. Januar einen Staatsakt zum Gedenken an die Opfer der Flutkatastrophe in Südostasien angeordnet.
Ein Staatsakt ist die höchste staatliche Veranstaltung, die es in Deutschland gibt. Sie bezeichnet einen politischen Akt im feierlichen Rahmen, an dem die höchsten Repräsentanten aller Verfassungsorgane teilnehmen. Das sind neben dem Bundespräsidenten, der Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auch das Bundesverfassungsgericht. Angeordnet wird ein Staatsakt durch den Bundespräsidenten. Mit einem Staatsakt werden auch verstorbene Bundeskanzler, Bundespräsidenten oder andere prominente Politiker geehrt.
Am kommenden Sonntag wird bereits bei einem Gottesdienst im Berliner Dom der Opfer gedacht. Daran werden Bundespräsident Köhler, Kanzler Gerhard Schröder und das Bundeskabinett teilnehmen. Den Gottesdienst werden der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber, und der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, halten.