HOLZKLOTZ-PROZESS : Gericht lehnt Anträge der Verteidigung ab
OLDENBURG | Im Prozess um den tödlichen Holzklotzwurf von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg hat das Landgericht gestern 13 Anträge der Verteidigung abgelehnt. Diese hatte unter anderem verlangt, das gesamte Verfahren unter Einsatz eines Dolmetschers zu wiederholen und die Gutachten weiterer Sachverständiger einzuholen. Den Rechtspsychologen, der das später widerrufene Geständnis des Angeklagten für glaubhaft befunden hatte, wollte sie zudem wegen angeblicher Befangenheit abgelehnt sehen. (afp)