: „Grow“ für alle legal
Jugendamt Jena stellt Verbotsantrag gegen Kölner Hanfzeitschrift. Bundesprüfstelle lehnt Indizierung ab
Köln taz ■ Die Kölner Hanfzeitschrift grow hat in einem Indizierungsverfahren obsiegt. Das Jugendamt Jena hatte die Indizierung beantragt, weil angeblich der Konsum von Cannabis in dem sechs mal jährlich erscheinenden Fachblatt verherrlicht würde. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sei der Argumentation nicht gefolgt, mache der grow-Redaktion allerdings die Auflage, besser auf jugendgefährdende Inhalte in Leserbriefen und Kontaktanzeigen zu achten, so die stellvertretende Leiterin der in Bonn ansässigen Prüfstelle, Petra Meier.
Das 12-köpfige Prüfungsgremium sei zwar „nicht ganz glücklich“ mit grow, so Meier. Die Jugendschützer hätten in ihrer Sitzung am Donnerstag jedoch befunden, die Beiträge seien so ausgewogen, dass keine Drogenverherrlichung vorliege.
Die Prüfstelle wird nur auf Antrag oder Anregung von Behörden und staatlich anerkannten Trägern der Jugendhilfe aktiv. Wird eine Publikation indiziert, darf sie nur noch an Erwachsene verkauft und nicht mehr offen beworben werden. Indizierte Zeitschriften landen „unter dem Ladentisch“. Grow war bereits 1997 Gegenstand eines Indizierungsverfahrens. Auch dieser Verbotsantrag wurden abgelehnt. Sebastian Sedlmayr