: Ermittlungen gegen dubiose Spendenaufrufer
„Deutschland hilft den Flutopfern“? Vielleicht auch nicht. Liechtensteiner Unternehmer behauptet, er habe mit selbst eingeworbenem Geld fünf große Hilfsorganisationen überraschen wollen. Die jedoch misstrauen „Trittbrettfahrern“
BERLIN taz ■ Nicht jeder Spendenaufruf für die Flutopfer im Indischen Ozean verfolgt seriöse Ziele: Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main ermittelt gegen eine Firma aus Liechtenstein wegen des Verdachts auf Betrug. Das deutsche Konto der Firma bei der Hypovereinsbank wurde bereits gesperrt.
Die adRom.net, die für das Internetportal http://resoba.de zeichnet, wirbt unter http://resoba.de/flut/index.php um Spenden für eine Aktion „Deutschland hilft den Flutopfern“. Sie behauptet, das Geld würde an Unicef, World Vision, Kindernothilfe, Deutsches Rotes Kreuz und Caritas verteilt. Der Aufruf sei jedoch weder mit einer der Organisationen abgestimmt, noch kenne man die Kontonummer, noch lege man Wert auf solche Unterstützung, erklärten Sprecher der fünf Verbände übereinstimmend der taz. Sie bezweifeln, dass etwaige Spenden tatsächlich ihrer Not- und Wiederaufbauhilfe zugute kommen sollten.
Das Misstrauen und die Sorge um den eigenen guten Ruf gründe auf „mehreren Trittbrettfahrer-Aktionen bei vergangenen Hilfsaktionen“, sagte ein Sprecher der Kindernothilfe. Unicef, World Vision und die Kindernothilfe drohten mit rechtlichen Schritten, sollte sich der Verdacht des Betrugs erhärten oder der Provider weiterhin eine Verbindung zu ihnen suggerieren, indem er ihre Logos verbreite.
Versuchten Spendenmissbrauch gebe es immer wieder, „selten aber so groß angelegte Aktionen wie diese“, sagte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft. Gestern stand der Aufruf bis Redaktionsschluss noch unverändert im Internet. Der Geschäftsführer des Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI), Burkhard Wilke, sagte, irreführend sei auch die Bezeichnung „Deutschland hilft den Flutopfern“, die auf ein offizielles, übergreifendes Bündnis hindeute. Wilke, dessen DZI Gütesiegel an Spendenorganisationen vergibt, hält den Aufruf des Liechtensteiner Unternehmens für „dilettantisch, wenn nicht unseriös“. Bedauerlicherweise sei es vermutlich nicht der einzige Trittbrettfahrer. Das DZI überprüfe derzeit eine tamilische Organisation in Nordrhein- Westfalen, die im Verdacht stehe, mit Hilfsspenden die tamilische Rebellenbewegung in Sri Lanka zu unterstützen. Das DZI habe die Organisation jetzt um Übersendung ihrer Satzung sowie ihres Jahres- und Finanzberichts gebeten. „Den letztlichen Nachweis können wir natürlich nur mit Hilfe öffentlicher Stellen erbringen“, sagte Wilke. Glücklicherweise bewege sich die Zahl der „schwarzen Schafe“ unter den Spendenorganisationen „nur im einstelligen Prozentbereich“. Doch sorgten sie bei der spendenwilligen Bevölkerung für „überproportional viel Verunsicherung“.
Norbert Rom, nach eigenen Angaben einer der Gesellschafter der Liechtensteiner adRom.net und zugleich der Geschäftsführer ihres österreichischen Partners Rom KG, wies gegenüber der taz sämtliche Vorwürfe zurück. Es sei ihm „nicht nachvollziehbar“, dass er der „Gaunerei“ verdächtigt werde, empörte er sich. Deutschland werde „nie auf einen grünen Zweig kommen“, wenn es sich gut gemeinter Hilfe wie seiner verweigere. Bei der Aktion handele es sich um einen „seriösen, privaten Spendenaufruf“, zu dem sich die in humanitärer Hilfe bislang untätige adRom.net nach Weihnachten spontan entschlossen habe. Die Hilfsorganisationen hätten erst nach Eingang von Spenden über die beabsichtigte Unterstützung benachrichtigt werden sollen. „Wenn sie die nicht wollen, bitte schön.“
Nach Informationen der taz war das vermeintliche Spendenkonto, das bei der Hypovereinsbank auf Roms Namen lief, noch leer, als es gesperrt wurde. Sollten jetzt noch Überweisungen kommen, würden diese umgehend zurückgebucht, versicherte ein Sprecher der Bank in München. „Das“, seufzte Rom, „erklärt dann auch, weswegen auf dem Konto kein Euro eingegangen ist.“ HEIKE HAARHOFF
Anmerkung der Redaktion: Das damals bestehende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt wurde mit einem Schreiben vom 25. Januar 2005 eingestellt, und zwar mit folgendem Wortlaut: „Das Ermittlungsverfahren gegen Norbert Rom wegen des Verdachts des Betrugs wird eingestellt (§170 Abs. 2 Strafprozessordnung). Es besteht kein begründeter Tatverdacht mehr.“