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Der Änderungsantrag zum Schulgesetz

Um eine private Grundschule betreiben zu können, müssen nach dem von allen Fraktionen eingebrachten Änderungsantrag folgende Forderungen erfüllt werden:

Es müssen Abschlüsse eines Mitgliedstaates der europäischen Union oder eine in diesen Ländern anerkannte Hochschulzugangsberechtigung erworben werden können

Das Schulministerium muss bestimmen dürfen, wie viel Unterricht in deutscher Sprache erteilt wird

Es muss ein dauerhaftes, öffentliches Interesse am Betrieb der Schule bestehen.

Kritik an dem geplanten Gesetz gibt es wegen der Möglichkeit zu einer „sozial homogenen Schülerpopulation“, das heißt, es geht die Angst um, dass zukünftig die Reichen unter sich lernen.

Zudem werde der politische Druck interessierter Konzerne und einflussreicher Bevölkerungsgruppen auf die Zulassung privater Grundschulen zunehmen, wenn private Schulen ein Standortfaktor beim Werben um Unternehmen werden. KOK

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