: Vater(schafts)tests vor der Zeugung
betr.: „Ein Verbot heimlicher Vaterschaftstests ist illusorisch“, taz vom 13. 1. 05
Ein äußerst zynischer und polemischer Artikel, der, falls ich ihn richtig verstanden habe, das leider oft verfolgte Prinzip, dass ethische und demokratische Maximen sich den gegebenen bürokratischen Verhältnissen unterzuordnen haben, stützen will.
Tatsache ist doch, dass Kinder, unabhängig davon, ob sie die leiblichen, adoptierten oder auch „untergeschobenen“ sind, der wesentlich schwächere Part im Verhältnis Eltern/Erwachsene/Gesellschaft–Kind und dadurch besonderen Schutzes würdig sind, also auch davor bewahrt werden müssen, dass ihr genetisches Material von ihren (vermeintlichen) Eltern oder ganz generell dritten Privatunternehmen oder auch staatlichen Stellen zur Verfügung gestellt werden können, auch und gerade gegen des Kindes willen.
Abgesehen davon hat natürlich auch das Kind ein Recht darauf zu erfahren, wer seine leiblichen Eltern sind, aber in jenem Fall wäre ja davon auszugehen, dass das Kind einer Untersuchung des eigenen Genmaterials gegebenenfalls zustimmen würde. Der mögliche Erzeuger hätte dann nicht denselben Schutz des Kindes, da er sich im Gegensatz zur Situation des Kindes nicht in einer schwachen und somit schutzwürdigen Position befände.
Der Gipfel des Artikels – und hier ist die Redaktion angesprochen – ist jedoch die Verlinkung im Werbeteil unmittelbar unter der letzten Zeile des Artikels mit Vaterschaftstestinstituten. Das lässt einen Zynismus und eine Kaltschnäuzigkeit zutage treten, die ich der taz niemals zugetraut hätte. THORSTEN RADIX, Agno, Schweiz
Die Realität hat sich von der geltenden Rechtsprechung weit entfernt. In Zeiten, als eheliche Treue noch was galt, war es richtig, dass eine Vaterschaft nicht ohne erheblichen Anfangsverdacht angefochten werden durfte.
Aber heute kann die Frau ihren Spaß woanders haben und der naivgläubige Gatte darf es bezahlen. Und nach einer Scheidung darf der Mann das Kind, für das er bezahlt, womöglich gar nicht mehr sehen, weil ihm der Umgang mit dem Kind verweigert wird. Kinder zu zeugen wird für Männer zum unkalkulierbaren Risiko.
MANFRED WORM, Hattersheim
Hat eigentlich schon mal jemand daran gedacht, dass auch das Kind ein Recht darauf hat zu erfahren, wer sein leiblicher Vater ist? Wenn durch das Verbot heimlicher Vaterschaftstests verhindert wird, dass die biologische Vaterschaft geklärt wird, dann werden nicht nur die Väter möglicherweise genötigt, fremde Kinder aufzuziehen und zu finanzieren, sondern den Kindern wird umgekehrt ein „Kuckucksvater (um den Begriff einmal anders anzuwenden) ins Nest gesetzt“.
Im Übrigen frage ich mich, ob eine Beziehung nicht schon auf ganz anderer Ebene gestört ist, wenn der Vater Zweifel an seiner Vaterschaft bekommt und die Frage nicht mit seiner Partnerin klären kann. Alle „Betroffenen“ sollten ein Recht auf Information haben.
STEPHANIE GÜNTHER, Ihringen
Warum nicht ein ganz normaler Standardtest – auf Freiwilligkeitsbasis – bei Geburt? Dann wäre von Anfang an alles klar. Ja, sogar davor, denn die psychologische Wirkung wäre zwingend konstruktiver Art. Mann und Frau müssten sich entscheiden und damit Verantwortung übernehmen. Für sich selbst und für die Beziehung. In jedem Fall würde das Paar zur Klarheit in der Partnerschaft angeregt werden. Auch das kann einem Kind nur gut tun, anstatt in ein Netz von Lügen hineingeboren zu werden.
MONIKA GERSTENDÖRFER, Metzingen
Bei all dem Gerede um die Vaterschaftstests und -urteile kommt mir der Gedanke, dass es vielleicht besser sei, Vater(schaft)tests vor der Zeugung einzuführen. VOLKER FISCHER, Kiel