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Archiv-Artikel

Richter stützen Wehrpflicht

LEIPZIG dpa ■ Die Einberufungspraxis zur Wehrpflicht verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Auswahl der Wehrpflichtigen verstoße nicht gegen die Wehrgerechtigkeit, urteilte der zuständige 6. Senat. Damit war die Klage der Bundesregierung gegen ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts erfolgreich. In Köln hatte ein 22-jähriger Student gegen seine Einberufung zur Bundeswehr geklagt und gewonnen. Der Student sah sich gegenüber Gleichaltrigen benachteiligt, die im Gegensatz zu ihm nicht eingezogen worden waren. Hintergrund ist, dass sich Verheiratete und über 23-Jährige in der Praxis vom Bundeswehr-Einsatz befreien lassen können. Damit sei die Auswahl willkürlich, so das Kölner Gericht.

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