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Archiv-Artikel

Kopftuch und Kippa verboten

Als bundesweit sechstes Landesparlament hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstag ein so genanntes Kopftuchgesetz verabschiedet. Im Gegensatz zu den Unions-regierten Ländern verbietet Berlin künftig aber nicht nur muslimischen Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuches. Das so genannte Neutralitätsgesetz untersagt generell allen Staatsdienern mit hoheitlichen Funktionen wie Polizisten, Richtern und Gefängniswärtern alle demonstrativen religiösen Symbole. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der rot-roten Koalition gebilligt. Die drei Oppositionsfraktionen CDU, FDP und Grüne waren dagegen. Zusammen mit dem Gesetz wurde ein Paket von „Antidiskriminierungs- und Integrationsmaßnahmen“ verabschiedet. Auf diese Weise solle den zehntausenden Muslimen in Berlin signalisiert werden, dass sie nicht ausgegrenzt würden, betonte die PDS-Innenexpertin Marion Seelig. DPA