: Richter weisen nachträglich ein
HILDESHEIM dpa ■ Erstmals haben Richter in Niedersachsen ein neues Bundesgesetz angewendet und einen Gewaltverbrecher zur nachträglichen Sicherungsverwahrung in die Psychiatrie eingewiesen. Die Richter befanden, dass der 41-Jährige auch künftig mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Straftaten begehen wird. Sie betraten zudem juristisches Neuland, weil sie den Mann nicht wie vorgesehen zunächst ins Gefängnis steckten. Er war 1994 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte sich in einem Wohnheim verbarrikadiert und Polizisten mit Handgranaten beworfen. Nach Ansicht zweier Gutachter leidet er an einer paranoiden Persönlichkeitsstörung. Ohne Medikamente könne er gefährlich werden.