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Archiv-Artikel

ALG II bekommen, Versicherung weg

Die Patientenbeauftragte Karin Stötzner hat Hartz-IV-Betroffene aufgefordert, ihren Krankenversicherungsschutz zu prüfen. Langzeitarbeitslose, die kein ALG II bekommen, in eheähnlicher Gemeinschaft leben und daher nicht familienversichert sind, sind zu Jahresbeginn aus der Pflichtversicherung herausgefallen und müssen sich selbst versichern. Die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung besteht nur innerhalb von drei Monaten, also bis Ende März. Sollte durch Zuzahlungen an die Kasse eine neue Hilfsbedürftigkeit entstehen, gibt es Zuschüsse von den Arbeitsagenturen. Da es nach Ablauf der Frist Schwierigkeiten mit dem Wiedereintritt geben kann, mahnte Stötzner, die Frist unbedingt einzuhalten. DDP