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Archiv-Artikel

UNTERM STRICH

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz betrachtet den mittelalterlichen Welfenschatz nicht als NS-Raubgut. Der 1935 erfolgte Ankauf von einem Kunsthändler-Konsortium sei von Seiten des preußischen Staates rechtmäßig und ohne Ausübung von Druck vollzogen worden, erklärte Stiftungspräsident Hermann Parzinger am Freitagabend in Berlin.

Die rund 42 Objekte, darunter viele Goldschmiedearbeiten und das wertvolle Kuppelreliquiar von 1175, gelten als der bedeutendste deutsche Kirchenschatz. Sie befinden sich im Kunstgewerbemuseum.

Mehr als 70 Jahre nach dem Verkauf hatte ein Marburger Anwalt im April 2008 für die in den USA lebenden Erben ein offizielles Restitutionsbegehren eingereicht. Die daraufhin eingeleiteten Recherchen ließen darauf schließen, dass der Kaufpreis von 4,25 Millionen Reichsmark fair zwischen dem Anbieter, einem Kunsthändler-Konsortium mit Sitz in Frankfurt am Main und dem preußischen Staat ausgehandelt worden sei so Stiftungspräsident Parzinger. Auch gebe es „deutliche Indizien“, dass die Zahlung erfolgte und die Kunsthändler über das Geld frei verfügen konnten. Diesen „Anscheinsbeweis“ könnten die Erben nur erschüttern, wenn sie mit „greifbaren Anhaltspunkten“ zeigen, dass der Betrag nicht oder nicht vollständig ausbezahlt wurde. Die Umkehrung der Beweislast sei ein „nur als zynisch zu bezeichnendes Verlangen“, kontert der Anwalt der Erben, Markus Stötzel.