Entschädigung für Chemiekranke kommt

Gesundheitsministerium bestätigt: Hürde für Anerkennung von Berufskrankheit fällt schon im März

BERLIN taz ■ Nach jahrelangen Protesten können mehr Chemiekranke künftig mit einer höheren Berufsrente rechnen. Denn nach taz-Informationen wird ein wichtiges Merkblatt des zuständigen Bundesgesundheitsministeriums umgeschrieben. Damit fällt eine Hürde für die Anerkennung der entsprechenden Berufskrankheit. Die Neufassung des Merkblatts werde „voraussichtlich in der März-Ausgabe des Bundesarbeitsblattes“ veröffentlicht, bestätigte ein Sprecher des Ministeriums der taz.

Es geht um Erkrankungen des zentralen Nervensystems nach dem berufsbedingten Kontakt mit organischen Lösungsmitteln. Hier treten häufig starke körperliche Symptome auf, die von Vergesslichkeit über Magen-Darm-Erkrankungen bis zu allergischen Schocks reichen. Hauptkritikpunkt am bisherigen Merkblatt war eine Irreführung der begutachtenden Ärzte: Die Symptome der Krankheit sollten sich demnach zwingend verbessern oder gar ganz verschwinden nach dem Ende des Kontakts mit den chemischen Lösungsmitteln. Das widersprach Erkenntnissen der Arbeits- und Umweltmedizin.

Mit der neuen Kriterienliste sollte es für Ärzte wesentlich leichter sein, eine Erkrankung durch chemische Lösungsmittel zu erkennen. Außerdem rechnen Betroffene damit, dass es nun den zuständigen Berufsgenossenschaften schwerer fällt, vor Gericht die Rentenansprüche Betroffener abzulehnen. Bisher erhalten trotz tausender jährlicher Erkrankungen lediglich etwa ein Dutzend Menschen pro Jahr eine Entschädigung. REINER METZGER

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