: Alg II: Frist für Einspruch endet
Bremen taz ■ Für die meisten Antragsteller auf Arbeitslosengeld II endet heute die Frist, in der sie Widerspruch gegen ihren Bescheid einlegen können. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Dazu genügt es, an die Bagis zu schreiben: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom … ein.“ Man kann den Widerspruch auch mündlich zu Protokoll geben und die Begründung nachreichen. Gegen einen abgelehnten Einspruch kann kostenlos Klage beim Sozialgericht erhoben werden. Infos unter www.alg-2.info.