: Gericht erkennt Bestechlichkeit
Mit einer vorläufigen Zwischenbilanz überraschte das Landgericht gestern in einem Zechbau-Verfahren: Der Tatverdacht gegen den Bau-Abteilungsleiter habe sich „erhärtet“, erklärte der Richter. Zechbau hat ihm laut Anklage 321.000 Euro geschenkt
bremen taz ■ Das Bremer Landgericht geht in seiner „vorläufigen Einschätzung“ davon aus, dass der „Tatverdacht im Sinne der Anklage“ gegen den langjährigen Abteilungsleiter des Bauressorts, Gottfried Z., als „erhärtet“ gelten kann. Der Firma Zechbau wird „Vorteilsgewährung“ vorgeworfen, dem Abteilungsleiter Z. die „Bereitschaft, das anzunehmen“. Mit dieser Erklärung überraschte das Gericht gestern die Prozessbeobachter. Auch die Anwälte des Firmeninhabers Kurt Zech, dessen Verfahren noch schwebt, saßen interessiert im Saal.
Wochenlang war es zuvor um einen 72-jährigen Baugutachter gegangen. Zu diesem Sachverständigen könne das Gericht kein Vertrauen haben, stellte nun der Vorsitzende Richter Bernd Asbrock in der 38. Verhandlung klar. In der Sache sei man allerdings sehr viel weiter als zu Beginn des Prozesses vor knapp einem Jahr. Mit einem neuen Gutachter soll das Verfahren fortgeführt werden.
In den kommenden Wochen soll untersucht werden, wie und an welchen staatlichen Bauaufträgen zugunsten Zechbau der Angeklagte beteiligt war, während Zechbau sein Privathaus kostengünstig umbaute. Insgesamt 231.000 Euro Preisnachlass habe Zechbau dem Beamten gewährt, hatte die Staatsanwaltschaft in die Anklage geschrieben. Die Firma Zechbau habe sogar an Subunternehmer mehr gezahlt, als sie Z. für deren Leistung in Rechnung gestellt hatte.
Das Gericht begründete ausführlich, wie es zu dieser Zwischenbewertung gekommen war. Z. hatte das Objekt in der Mathildenstraße im Juni 1996 für 660.000 Mark gekauft und wollte es sanieren lassen. Bei einer ersten Begehung waren die Sanierungskosten auf rund 250.000 Mark geschätzt worden. Das war Z. zu viel, er schaltete daher den Zechbau-Geschäftsführer Andreas Hundsdörfer ein, der wegen diverser Stadion-Umbauten gute Kontakte zur Baubehörde hatte. Nicht alle Details seien nachvollziehbar, weil die Akten der Firma Zechbau auf Anweisung von oben später „bereinigt“ worden seien, ein entscheidendes Protokoll über die zusätzlich in Auftrag gegebene Aufstockung des Hauses fehle.
Tatsächlich war die Abteilung „Protokolle“ in dem Chef-Ordner der Firma Zechbau leer, als die Fahnder kamen. Aber aus den Unterlagen der Subunternehmen ergibt sich für das Gericht ganz eindeutig, dass Zechbau im Sommer 1996 offenbar „bewusst ein untersetztes Preisangebot“ machte. Dass hier gezielt gehandelt wurde, zeige auch die Anweisung, bestimmte Beträge auf die Baumaßnahmen „Ostkurve“ zu buchen und so den wahren Sachverhalt in den Firmenunterlagen zu verschleiern. Dies dürfte, so der Richter, „wohl nicht ohne Wissen der Geschäftsleitung von Zechbau möglich gewesen sein“.
Der Angeklagte Z. hatte dazu nur einmal erklärt, er wisse auch nicht, ob Zechbau ihm da habe „Gutes tun“ wollen, jedenfalls habe er bei den Baufirmen „Ehrgeiz, es besonders schön zu machen“, beobachtet. Naivität wollte das Gericht aber nicht gelten lassen: Der Bauabteilungsleiter sei Fachmann und an der Umbauplanung seines privaten Wohnhauses so intensiv beteiligt gewesen, dass er den Vorteil habe erkennen müssen, schloss der Richter. Als Beamter hätte er den Vorteil nicht annehmen dürfen. Wie stark Z. in diesen Jahren mit der Vergabe staatlicher Aufträge an die Firma Zechbau befasst war und ob nachweisbar ist, dass er Zechbau direkt oder indirekt besonders protegiert hat, würde dann nur noch für das Strafmaß eine Rolle spielen.
Der Prozess soll am 17.2. fortgesetzt werden, ein Urteil ist nicht vor Herbst zu erwarten.
Kawe