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Archiv-Artikel

Nebenjobs können kosten

Vorschriften für Nebeneinkommen von Abgeordneten werden verschärft. Falschangaben führen zu Strafgeld

BERLIN dpa ■ Die Vorschriften für die Offenlegung von Nebeneinkommen von Bundestagsabgeordneten sollen in Kürze verschärft werden. Bei falschen oder unvollständigen Angaben müssen Parlamentarier dann auf jeden Fall mit Strafzahlungen rechnen, verlautete gestern aus Koalitionskreisen. Ein Gutachten der Bundestagsverwaltung hat solche finanziellen Sanktionen als erlaubt eingestuft. Juristisch zulässig ist auch die künftige strenge Trennung zwischen Nebentätigkeit und dem eigentlichen Beruf von Abgeordneten.

Laut Stern vermischen zahlreiche Abgeordnete auf unzulässige Weise ihr Mandat mit ihrem Nebenjob als Rechtsanwalt. Dabei verstoßen sie gegen Verhaltensregeln, wonach „Hinweise auf die Mitgliedschaft im Bundestag in beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten unzulässig“ seien. Dennoch werben zahlreiche Kanzleien auf ihren Websites damit, dass einer ihrer Anwälte Bundestagsmitglied ist.