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Archiv-Artikel

Mandant ist echt

Hausdurchsuchung entlastet Ex-CDU-Innensenator Ralf Borttscheller vom Verdacht der fiktiven Mandantschaft

Von sim

Bremen taz ■ Wegen eines gefälschten Schecks über 500.000 englische Pfund hat die Bremer Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag die Wohn- und Kanzleiräume des langjährigen Bremer CDU-Innensenators Ralf Borttscheller durchsucht. Der Rechtsanwalt hatte das Papier im Namen eines Mandanten beim Bremer Bankhaus Neelmeyer eingereicht. Man sei nicht sicher gewesen, ob es sich beim angeblichen Mandanten Borttschellers nicht nur um eine fiktive Gestalt gehandelt habe, erläuterte Staatsanwalt Thorsten Prange: „Es ging darum, zu prüfen, ob ein Mandantschaftsverhältnis besteht.“

Beide Fragen beantwortet die Staatsanwaltschaft inzwischen mit ja. Die Unterlagen, die man gefunden habe, hätten „die Gewissheit ergeben, dass es den Mandanten gibt“, so Prange. Ergo richteten sich die Ermittlungen wegen Urkundenfälschung und Betrugs nun auch nicht mehr gegen Borttscheller. Nach Hinweisen auf den Verbleib des Geldes habe man gar nicht mehr gesucht.

Den bisherigen Ermittlungen zufolge hatte Borttscheller für den Mandanten im September 2004 ein Rechtsanwalts-Anderkonto eingerichtet. Den gefaketen britischen Scheck soll er Mitte Januar von seinem Mandanten überreicht bekommen und anschließend beim Bankhaus Neelmeyer gegen einen der Landeszentralbank eingetauscht haben. Die 700.000 Euro habe er sich dort auszahlen lassen, um sie wenig später seinem Mandanten in bar zu übergeben – gegen Quittung. Dann tauchte der Mandant unter. Wer letztlich auf dem Schaden sitzen bleiben wird, und wo das Geld gelandet ist, ist noch offen.

Das Bremer Landgericht hatte 2002 den Verdacht geäußert, Borttscheller – damals noch Notar – habe aus der Beurkundung von Dokumenten im Zusammenhang mit Baugeschäften persönliche Vorteile gezogen und damit seine notarielle Neutralitätspflicht verletzt. Die Bürgerschaft hob daraufhin die Immunität des damaligen CDU-Abgeordneten auf, um den Weg frei zu machen für ein disziplinarrechtliches Vorermittlungsverfahren.

Vor nicht ganz einem Jahr, im Mai 2004, beantragte Borttscheller schließlich selbst seine Entlassung aus dem Amt als Notar – buchstäblich in letzter Minute. Am Tag darauf nämlich wollte das Oberlandesgericht über das gegen den Notar angestrengte Amtsenthebungsverfahren wegen Vermögensverfall entscheiden. Den hatte Borttscheller 2002 noch rundherum abgestritten. sim