Leistung statt Laufbahn

Der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst beflügelt die Reform für die Beamten. Gesetzentwurf wird „im Frühjahr“ vorgelegt

VON BARBARA DRIBBUSCH

Die Länder sperren sich noch, die Tarifreform für die Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen zu übernehmen. Aber für die Beamten gibt es jetzt grünes Licht. Ein Gesetzentwurf für die Reform der Besoldung im Beamtenrecht solle „noch in diesem Frühjahr“ vorgelegt werden, erklärte gestern eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums.

Die Entgeltregelungen für die Beamten werden gesetzlich und nicht durch Tarifverhandlungen festgelegt. Bereits im Herbst war ein entsprechendes Eckpunktepapier zwischen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), DBB Beamtenbund und Tarifunion und der Gewerkschaft Ver.di vorgelegt worden.

Diesem Papier zu Folge sollen auch bei den Beamten künftig „Leistung oder Übernahme einer höherwertigen Funktion“ die Grundlage für Einkommensverbesserungen darstellen und nicht mehr das Dienstalter. Verheiratetenzuschläge sollen entfallen. Zusätzlich zum Basisgehalt soll es für die Beamten „Leistungsstufen“ geben, wobei die Bezahlung je nach Leistung zwischen 90 und 110 Prozent des Basisgehalts ausfallen kann. Damit gäbe es bei den Beamten sogar einen Malus für schlechte Leistung. Grundsätzlich sollen alle Beamten in das neue System überwechseln – allerdings darf niemand dabei Einbußen an seinem bisherigen Sold erleiden. Von der anstehenden Reform sind 1,8 Millionen Beamte betroffen.

Es müsse einen „Gleichklang“ zwischen dem Tarif- und dem Beamtenbereich geben, sagte gestern Britta Müller, Sprecherin beim DBB angesichts des neuen Tarifabschlusses für die Angestellten und ArbeiterInnen bei Bund und Gemeinden.

Die am Mittwoch beschlossene Tarifreform sieht wie berichtet für die Angestellten und ArbeiterInnen neue „Entgeltgruppen“ vor. Dabei sollen Jüngere im Vergleich zu heute etwas mehr, Ältere etwas weniger bekommen. Die Entgeltgruppe 13 für Hochschulabsolventen (Westen) beispielsweise schreibt ab dem ersten Jahr ein Entgelt von 2.817 Euro brutto fest, ab dem 16. Jahr gibt es 4.280 Euro brutto. Eine neue, niedrige Entgeltgruppe wird eingerichtet, wobei in dieser Stufe der Lohn bei 1.286 Euro brutto (Osten: 1.190 Euro) liegen soll.

Die Zuschläge für Verheiratete und Eltern sollen künftig entfallen, das Volumen dieser Lohnsumme wird gleichmäßig auf alle Beschäftigten verteilt. Bisher bekommt beispielsweise eine Krankenschwester mit Kind monatlich 90 Euro mehr als eine kinderlose Kollegin.

Erstmals ab dem Jahre 2007 wird eine variable leistungsbezogene Bezahlung zunächst in Höhe von einem Prozent der Entgeltsumme eingeführt. Angesichts dieser Regelungen gilt für die Beschäftigten ein Bestandsschutz: Niemand darf schlechter gestellt werden als zuvor.

Die Beschäftigten des Bundes arbeiten künftig im Osten und im Westen einheitlich 39 Stunden in der Woche, was einer Verlängerung der Arbeitszeit um eine halbe Stunde im Westen und einer Absenkung der Arbeitszeit um eine Stunde im Osten bedeutet. Die kommunalen Beschäftigten können sich auf regionaler Ebene darauf verständigen, die Wochenarbeitszeit auf bis zu 40 Stunden zu verlängern.

Bei der Entgelterhöhung blieb Ver.di bescheiden: Die Angestellten und ArbeiterInnen im Westen erhalten in den kommenden drei Jahren jährlich eine Einmalzahlung von 300 Euro, im Osten wurden jeweils 1,5 Prozent mehr Entgelt in den kommenden drei Jahren vereinbart.

Von der Vereinbarung sind 2,3 Millionen Beschäftigte bei Bund und Gemeinden betroffen sowie 5 Millionen Angestellte und ArbeiterInnen unter anderem bei Sozialverbänden und Kirchen, die sich bisher nach dem BAT richten. Für die 900.000 Beschäftigten der Länder stehen Verhandlungen noch aus.