: Arbeitsagentur gerügt
Bundesagentur für Arbeit darf Alg-II-Zahlung nicht aufgrund von Spekulation über Vermögen verweigern
DÜSSELDORF dpa/ap ■ Das neue Arbeitslosengeld II darf nicht mit Mutmaßungen über ein etwaiges Vermögen von Antragstellern verweigert werden. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden und die Bundesagentur für Arbeit deutlich kritisiert. Das Gericht gab damit zwei arbeitslosen Porno-Produzenten Recht. (Az. S 35 SO 9/05 ER)
Die BA hatte ihnen das Geld mit dem Argument verweigert, sie hätten ihre Mittellosigkeit nicht belegt. Zudem hätten sie sich früher mit falschen Angaben Sozialhilfe erschlichen. Das Gericht kritisierte, dass die Behörde nicht aufgezeigt habe, wie die Arbeitslosen ihren Anspruch hätten untermauern können.
Wirtschaftsminister Wolfgang Clement sieht aktuell keinen Nachbesserungsbedarf an den Hartz-IV-Regelungen: „Derzeit stehen keine Änderungen an.“ Arbeitsmarktexperten von Regierung und Opposition haben höhere Zuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose gefordert.