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Archiv-Artikel

Keine Zulassung für Stärkekartoffel Amflora

GENTECH-KARTOFFEL Vor über zwölf Jahren beantragte BASF eine Genehmigung für seine Gentech-Knollen. Trotz Unbedenklichkeitsbescheinigung der Lebensmittelbehörde gibt es vorerst keine Zulassung

BERLIN taz/dpa/rtr | Der Chemiekonzern BASF hat sich zu früh gefreut. Vergangene Woche hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) erneut eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die gentechnisch veränderten Stärkekartoffeln Amflora der BASF ausgestellt. Negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt seien „den derzeitigen Erkenntnissen zufolge unwahrscheinlich“, heiß es in dem Efsa-Papier. „Wir hoffen, dass die derzeitige EU-Kommission nun handelt“, sagte BASF-Vorstand Stefan Marcinowski. Die Stellungnahme gebe der „gesamten EU-Kommission die abschließende Klarheit, um Amflora zuzulassen“. Doch angesichts der EU weiten Widerstände gegen Gentech-Pflanzen wird die Kommission die Amflora-Zulassung nicht weiter betreiben.

In den vergangenen Jahren musste die EU-Kommission mit ihren industriefreundlichen Gentech-Entscheidungen im Ministerrat eine Niederlage nach der anderen einstecken. Für keine in den letzten Jahren erteilte Gentech-Genehmigung hatte die Kommission eine Mehrheit im Ministerrat hinter sich. Diese Situation soll jetzt beendet werden. Die Kommission werde auch bei Amflora nichts gegen die im Ministerrat vorherrschende Position zu gentechnisch veränderten Organismen unternehmen, verkündete vor wenigen Tagen der zuständige EU-Generaldirektor für Umwelt, Karl Falkenberg. Praktisch heißt das: Obwohl die EU-Kommission den Vertrieb und Anbau der Stärkekartoffel zulassen könnte, wird sie es nicht tun. Denn bisher gab es auch dafür im Ministerrat keine qualifizierte Mehrheit.

Für die BASF muss das wie ein Wortbruch klingen. Im Mai vergangenen Jahres hatte Kommissionspräsident José Manuel noch erklärt, sobald das Efsa-Gutachten vorliege, werde die Zulassung erfolgten.

Vor zwölfeinhalb Jahren schon hatte BASF den Genehmigungsantrag bei der EU eingereicht. Als ein Problem stellte sich jedoch heraus, dass die Kartoffeln aus technischen Gründen ein Resistenzgen für ein Antibiotikum enthalten, das auch medizinisch genutzt wird. Nach den derzeit gültigen EU-Richtlinien sollen jedoch keine Resistenzgene für medizinisch relevante Antibiotika in Gentech-Pflanzen genutzt werden. Um hier das Risiko besser einschätzen zu können, hatte die EU-Kommission die Efsa gebeten, Gutachten über die Nutzung des Resistenzgens zu erarbeiten.

Bei dem Gen ging es vor allem um die Frage, ob es auf Bakterien übertragen werden könnte und welche Folgen dies hätte. Mehrheitlich meinte das Efsa-Gremium, es bestehe keine Gefahr. Zwei Wissenschaftler jedoch wollten sich der Efsa-Mehrheit nicht anschließen. Zwar sei der Transfer „unwahrscheinlich“, erklärte der Efsa-Experte Christophe Nguyen-Thé. Sollte er aber doch stattfinden, wären die Folgen „bislang unabsehbar“.