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Archiv-Artikel

WEGEN IRREFÜHRUNG DER VERBRAUCHER Lebensmittel nicht mit alten Tests bewerben

STUTTGART | Bestimmte Produkte dürfen nicht mit einem Testsiegel beworben werden, wenn sich der Test auf einen anderen Jahrgang bezog. Das Landgericht Duisburg untersagte dem Discounter Aldi gestern, ein Olivenöl mit der Testnote „gut“ auszuzeichnen, da die Stiftung Warentest für ihr Urteil einen anderen Jahrgang des Öls getestet hatte. Die Richter befanden, die Verbraucher würden durch die Werbung in die Irre geführt. Sie betonten, bei Olivenölen aus zwei verschiedenen Erntejahrgängen handle es sich nicht um identische Produkte. Deshalb dürfe nur der jeweils getestete Jahrgang mit dem Testergebnis beworben werden. Die Stiftung Warentest begrüßte das Urteil. Das gestrige Urteil des Landgerichts Duisburg ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (afp)