: Schulpflicht geht vor
PAPIERLOSE KINDER Behördenbrief stellt klar: Schulen müssen keine Meldebestätigung verlangen
Schulsenatorin Christa Goetsch (GAL) hat in einem Brief allen Schulleitungen mitgeteilt, dass bei der Aufnahme eines Kindes die Vorlage einer Meldebestätigung nicht zwingend erforderlich ist. „Der Schulbesuch in Hamburg darf nicht verwehrt werden, weil eine Meldebescheinigung nicht vorgelegt wird“, heißt es in dem Schreiben. Die Schulpflicht betreffe alle Kinder, die in Hamburg wohnen. Das setze nicht voraus, auch gemeldet zu sein.
Im Zusammenhang mit dem Zentralen Schülerregister hatte es hier Verunsicherungen gegeben. Seit seiner Einführung im Jahr 2006 müssen die Schulen amtliche Meldelisten daraufhin prüfen, ob bei ihnen angemeldete Kinder dort auch geführt werden. In dem Behördenbrief wird nun darauf hingewiesen, dass eine Rückmeldung an das Zentralregister „nur bei fehlenden Kindern erfolgen muss“, nicht aber bei Kindern, die ihrer Schulpflicht nachkommen. Auch sei der aufenthaltsrechtliche Status für die „Begründung eines Schulverhältnisses“ nicht von Belang.
Die Gewerkschaft GEW begrüßte das Schreiben. Nun müsse es „vielsprachig verbreitet werden“, so Geschäftsführer Dirk Mescher. Nach Schätzungen des Diakonischen Werks leben in Hamburg 400 Kinder ohne Aufenthaltsgenehmigung, die nicht zur Schule gehen. KAJ