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Archiv-Artikel

Hartz-IV-Gegner erfolglos

KARLSRUHE dpa/rtr ■ Das Bundesverfassungsgericht wird vorerst nicht die Vereinbarkeit der Arbeitsmarktreform Hartz IV mit dem Grundgesetz prüfen. Zwar lägen dem Gericht rund 20 Verfassungsbeschwerden von Bürgern gegen die zum 1. Januar in Kraft getretene Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe vor, sagte Verfassungsrichter Udo Steiner am Mittwochabend beim Jahrespresseempfang des Gerichts in Karlsruhe. Allerdings seien dies eher „Rundumschläge“ unzufriedener, aber oftmals nicht selbst betroffener Bürger ohne verfassungsrechtliche Substanz, die wahrscheinlich unzulässig seien und deshalb abgewiesen werden. Steiner rechnet allerdings mit bereits angekündigten Musterklagen sowie Vorlagen der Sozialgerichte, die bei Klagen gegen das Arbeitslosengeld II zuerst angerufen werden müssten.