: Auslandseinsätze: leichter gemacht
BERLIN dpa ■ Die Regierung kann kleinere Auslandseinsätze der Bundeswehr künftig im engen Kreis mit Abgeordneten beschließen und muss dafür nicht mehr die Zustimmung des ganzen Bundestags einholen. Der Bundesrat ließ gestern das so genannte Parlamentsbeteiligungsgesetz passieren, wonach einerseits der Handlungsspielraum der Regierung erweitert und andererseits das Recht des Parlaments gestärkt wird. Über den Einsatz von Erkundungsteams oder einzelner Soldaten für internationale Operationen können demnach künftig die Regierung und die Vorsitzenden der Fraktionen sowie die Ausschüsse für Außen und Verteidigung und deren Obleute entscheiden. Zehn Jahre nach der Aufforderung durch Karlsruhe wird damit das Beschlussverfahren für Auslandseinsätze der Bundeswehr gesetzlich geregelt.