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Archiv-Artikel

Bundesrat billigt Bleibeerschwernis

BERLIN dpa ■ Flüchtlinge, die schon länger als drei Jahre legal in Deutschland leben, dürfen nicht automatisch noch länger bleiben. Diesen vom Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss billigte gestern der Bundesrat. Zunächst sah ein rot-grüner Gesetzesvorschlag zum Aufenthaltsrecht vor, diesem Personenkreis eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn nicht die Asylberechtigung vor dem 1. Januar 2005 aufgehoben worden ist. Nach der jetzt beschlossenen Regelung soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüfen, ob die Voraussetzungen für einen weiteren Aufenthalt vorliegen. Ein bloßes „Schweigen“ des Amtes in der Vergangenheit soll für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis nicht genügen. Das so genannte kleine Asyl erhalten jene Asylbewerber, die aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden können.