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Archiv-Artikel

Paparazzi im Staatsdienst

VIDEOÜBERWACHUNG Heimliche Kameraaufzeichnungen im Hamburger Schanzenviertel beschäftigen die Politik. Linkspartei empfiehlt Anwohnern, gegen das Filmen zu klagen

VON KAI VON APPEN

Die verdeckte Videoüberwachung im Hamburger Szenestadtteil Schanzenviertel durch den Staatsschutz sorgt weiter für Zündstoff: Experten gehen davon aus, dass die Beteuerungen der Polizei, durch heimliche Observation aus Wohnungen heraus Täter von Sachbeschädigungen auf frischer Tat ertappen zu wollen, nur „Deckmantel eines Spähangriffs größeren Umfangs“ sei, so Rechtsanwalt Carsten Gericke, der für die Linkspartei das „polizeiliche Paparazzitum“ untersucht. Die Linke rät Betroffenen, sollten sie wissen, „dass ihr Hauseingang im Visier einer Kamera ist, dagegen zu klagen“, so Innenpolitikerin Christiane Schneider.

Auch taz-Recherchen haben ergeben, dass die Orte, die die Staatsschützer als Standorte ihrer Spähbegierde auserkoren hatten, in keinem direkten Bezug zu gefährdeten Objekten stehen – jedoch geradezu geeignet waren, um Kontakt- und Bewegungsprofile möglicher Aktivisten der linken Szene zu erstellen. So waren die Fahnder auch bei einer renommierten Werbeagentur vorstellig geworden, die sich im ersten Stock des Montblanc-Hauses am Schulterblatt 36 befindet. „Der Beamte in Zivil hat ein klares Nein bekommen“, sagt ein Mitarbeiter, „das hat er auch verstanden.“ Vom Fenster der Agentur aus kann die ganze Straße bis zum Stadtteilzentrum Rote Flora und der „Piazza“ eingesehen werden.

Ein klares „njet“ kassierten die Fahnder auch vom Inhaber des Optikers „Glassaal“, der selbst schon wegen seines Styling-Sortiments von Glasbruch betroffen war. Auch im so genannten „Kölsch-Haus“ Ecke Schanzenstraße sowie einem Gebäude an der Ludwigstraße, beide im Herzen der Schanze mit Blick ins Quartier, klopften Polizisten erfolglos an.

Das Problem, gegen die Maßnahmen vorzugehen, sieht die Linksfraktion darin, dass die Wohnungen und Läden, aus denen live Videoaugen filmen, nicht genau bekannt sind. Dass es solche Objekte gibt, hat der schwarz-grüne Senat auf eine Anfrage des SPD-Innenpolitikers Andreas Dressel zugegeben. „So wie uns die Polizei die Maßnahme dargestellt hat, ist sie zulässig“, sagt der Vize-Datenschutzbeauftragte Hans-Joachim Menzel. Er gesteht aber ein, dass „wir vor Ort nicht alles nachgeprüft haben“. Er sei sich im Klaren darüber, „was man alles mit Video machen kann“.

In einer Anfrage verlangt Christiane Schneider nun Auskunft darüber, ob beim Polizei-Vorgehen die gesetzlichen Normen eingehalten worden seien, da die Staatsanwaltschaft nicht eingebunden war. Der Paragraf 100h der Strafprozessordnung lässt eine Observation eines Beschuldigten von „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ zwar zu, für Anwalt Gericke ist jedoch das polizeiliche Vorgehen eher präventiv eine „Strafverfolgungsvorsorge“, um einen Täter „einer noch nicht begangenen Straftat“ zu fassen. Damit sei nicht bewiesen, so Gericke, ob derjenige vor drei Monaten eine Sachbeschädigung begangen habe.

Ähnlich sieht es auch Ulrich Karpen von der Uni Hamburg. „Eine Sachbeschädigung ist nicht schön, aber keine Straftat von erheblicher Bedeutung“, so der Rechtswissenschaftler. Es sei „verquer“, eine große Zahl von Menschen mit Video zu überwachen, „um eine Graffitischmiererei aufzuklären“.