Gewaltopferhilfe : Ärzteschaft: Prioritäten setzen
Die Kammerversammlung, das so genannte „Parlament der Hamburger Ärzteschaft“, hat den dringenden Appell an den Senat gerichtet, die notwendigen finanziellen Mittel für die Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle bereitzustellen, so dass diese ihr Hilfsangebot im bisherigen Ausmaß auch nach dem kommenden April fortführen kann. „Es darf nicht sein, dass diese sinnvolle medizinische Hilfe für Opfer von Gewalt drastisch reduziert wird, nur weil die nötige Finanzierung fehlt“, beklagt Michael Reusch, Präsident der Hamburger Ärztekammer. „In einer Gesellschaft, in der Täter von Gewalttaten viel mehr Aufmerksamkeit erhalten als ihre Opfer, wäre es ein fatales Signal, wenn die Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle ihre Arbeit nicht wie bisher fortführen könnte.“
Der Senat hat angekündigt, die Förderung der Gewaltopferhilfe aus dem städtischen Bußgeldfond auf ein Viertel zu kürzen. Dadurch könnte die Einrichtung ihre 24-Stunden-Hilfe nicht mehr aufrechterhalten und müsste ihr Angebot auf Sprechzeiten einschränken. Hier drohe qualifizierte Opferhilfe „kaputtgespart“ zu werden, so Reusch. „Hier könnte der Senat zeigen, wo er Prioitäten setzt.“
Die Untersuchungsstelle – die am Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Eppendorf angesiedelt ist – bietet seit 1998 Opfern von Gewalt Hilfe an. Das niedrigschwellige Angebot umfasst neben der psychologischen Soforthilfe eine fachkompetente Untersuchung sowie die medizinische Dokumentation von Verletzungen und nicht zuletzt eine vor Gericht verwertbare Spurensicherung. Vertraulich in Anspruch genommen werden kann sie aber auch von Opfern, die sich noch nicht entschlossen haben, den Täter vor Gericht zu bringen. KVA